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Forum: "Verteilung von Ermäßigungsstunden"
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| Lasst euch nicht vera... | | von: sfstoeckchen
erstellt: 15.12.2005 22:20:02 |
Nach guter alter Sitte werden die -wenigen-Verfügungsstunden an die verteilt, bei denen eine besondere Belastung festzumachen ist. Auch wenn formal in NRW seit einiger Zeit die Schulleitung, nach in der LehrerInnekonferenz diskutierten Kriterien, die Festlegung trifft, ist sie selbst ja wohl von diesem "Topf" ausgeschlossen!!! Es sei denn, sie verwaltet allein die Mediensammlung, den Physik-, PC- Technikraum, die Küche, hat die Klassenleitung der größten Klasse und ist auch noch AusbildungslehrerIn (nicht AKO). Wenn mein Schulleiter sich selbst über seine ihm zustehende Schulleiterermäßigung hinaus auch nur mit 1 Stunde aus den "für besondere Belastungen" gedachten Verfüngungstd. bedienen würde, würde ich mich sofort beim Personalrat + oder auch Schulrat nach der Rechtmäßigkeit erkundigen.
Übrigens bin ich kein Verfechter einer "minutengenauen" Entlastung, sie täuscht m.E. eine Gerechtigkeit vor, die letztlich niemandem wirklich nützt (entlastet). |
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