Hallo!
Zur Klärung
Quelle
auf www.sonderpaed-online.de
Die aktuellen Gesetzesänderungen für die Sonderpädagogik
a) Bezeichnung von Förderschulen nach §19 SchG
Im Zuge der Neubearbeitung des Schulgesetzes für NRW muss besonders auf geänderte Begrifflichkeiten hingewiesen werden. Die Sonderschulen werden seit dem 01.08.2005 nun nicht mehr als "Sonderschule", sondern nur noch als "Förderschule" bezeichnet. Die verschiedenen Schwerpunkte werden durch den Zusatz "mit dem Förderschwerpunkt ......" kenntlich gemacht.
Die verschiedenen Schulen werden nun also folgendermaßen bezeichnet:
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt .......
Lernen (ehemals Sonderschule für Lernbehinderte)
Sprache (ehemals Sonderschule für Sprachbehinderte)
emotionale und soziale Entwicklung (ehemals Sonderschule für Erziehungsschwierige)
Hören und Kommunikation (ehemals Sonderschule für Hörbehinderte)
Sehen (ehemals Sonderschule für Sehbehinderte)
geistige Entwicklung (ehemals Sonderschule für Geistigbehinderte)
körperliche und motorische Entwicklung (ehemals Sonderschule für Körperbehinderte)
b) Verordnung über sonderpädagogische Förderung
Auch das sogenannte VO-SF hat einen neuen Namen bekommen. Seit dem 29.04.2005 spricht man hier vom AO-SF und meint die Verordnung über sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke.
Die "Sonderpädagogik" und ihre Begriffe
Aber Sprache ist der Spiegel unserer (oft unbewussten) Gedanken....
Liebe Grüße,
Dorfkind78