Hi Jenny,
was für eine Privatschule ist es denn, an die du dich beworben hast? Wenn es sich um eine kirchliche (katholische) Privatschule handelt, wird dir der Schulträger sicher sagen, dass du dich auf jeden Fall beim Staat weiter bewerben sollst (um die Versorgungsbezüge im Pensionsalter zu sparen! ). Ich weiß, dass du auch im Privatschuldienst über den dortigen Schulträger verbeamtet werden kannst, wenn dessen Satzung das so vorsieht. Das nennt sich dann z. B. an einer katholischen Schule Studienrätin i. K. (im Kirchendienst).
Am sinnvollsten ist es tatsächlich, sich während der Lehrtätigkeit an einer Privatschule weiter beim Staat zu bewerben, um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit woanders hin versetzen zu lassen. (Man weiß ja nie!!!) Eine Beurlaubung für die Tätigkeit an der Privatschule erhälst du, soweit ich das weiß, immer (erst recht, wenn du schon eine Stelle dort hast). Eine Verlängerung dieser Beurlaubung stellt ebenfalls kein Problem dar.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass du, auch wenn du für den Privatschuldienst beurlaubt bist, regelbefördert werden kannst. Das habe ich gerade bei meinem Göttergatten erlebt, der vor zwei Wochen strahlend mit seiner Beförderung nach Hause kam. Das hat für ihn im Moment zwar keine Auswirkung (außer dass er das "i. K." endlich weglassen kann ), aber sollte er es sich überlegen, sich jetzt an eine öffentliche Schule zu bewerben, kann er das mit dem höheren Rang tun.
Noch Fragen? Falls ich dir nicht weiterhelfen kann, gebe ich die Frage gern an meinen Herrn Gemahl weiter. Der weiß die Antwort vermutlich!
Liebe Grüße (und viel Spaß an der Privatschule, wenn's klappt)
Anja