transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 90 Mitglieder online 22.11.2024 10:08:21
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Umfang der Aufsichten"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fossy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2006 16:34:45

Gibt es für Aufsichten nicht vorgeschriebene Maximal-Zeiten?

Ich würd mich bei 135min mal erkundigen - das erscheint mir sehr viel.


hab´s da auch gutneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ittak Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2006 19:23:34

... eine große (20 min) und eine kleine (10 min) Pause pro Woche. Vorviertelstunde in der Klasse ist obligatorisch - wie bei den anderen auch.
Ist für alle Kolleginnen an der Schule gleich. Haben je Pause nur eine Aufsichtsperson , was unsere Meinung nach bei unseren wenigen Kindern genügt.


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brigitte62 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 11:57:03

habe die Vollzeitleute 2-3 Pausenaufsichten (ca. 50 Minuten) und die Teilzeitleute meist nur 1 (kommt auch auf den Umfang der Teilzeit an). Das beste (für mich)ist aber der Beschluss, dass die Klassenlehrerinnen der 1. Klasse im ersten Halbjahr gar keine Aufsicht haben - und im 2. Halbjahr wird es wenn möglich auch gemacht oder vergessen, das weiß ich nicht.
So schwirre ich jetzt aufsichtslos durch unser Schulhaus.


Abhängig von der Schulgrößeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 18:06:50

Ich merke schon, dass die Aufsichtszeit absolut abhängig von der Größe der Schule ist.

Wir haben 380 Schüler und 20 Kolleginnen. Pro Pause haben wir 4 Aufsichten (2 draußen, 2 drinnen).Wir haben 2 Pausen am Vormittag (10.00 und 12.00 Uhr) Außerdem gibt es um 7.30 Uhr eine Frühaufsicht und um 8.00 Uhr zwei Aufsichten, weil da die Mehrzahl der Kinder zum Unterricht kommt und ca. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ins Gebäude kommt. Dazu kommen dann noch die Frühstückspausen, die in die 3. Stunde integriert sind und als 10 Minuten-Aufsicht gerechnet werden.

Das alles auf 20 Kolleginnen verteilt gibt eben jede Menge Aufsichtsminuten für jeden. Ich habe auch keine Idee, wo man das noch kürzen könnte ...


aufsicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fairytale1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.02.2006 18:15:41

wir müssen morgens 15 minuten vor dem unterricht in der klasse aufsicht halten, und dann jeder jede 5minuten pause und die 15 minuten pause...
dazu kommt auch noch das warten auf die lieben kollegen, wenn sie zusätzlich bei einem in der klasse unterrichten...zusammengerehcnet hab ich das noch nicht.
nicht mal toilette gehen ohne der nachbarklasse bescheid zu geben ist gesetzlich drinnen..aber so ist das nunmal..


Zeiten nicht zusammengerechnet?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 11:21:52

Also ich berechne die anfallenden Aufsichtszeiten pro Lehrkraft genau und versuche sie gerecht auf Vollzeit- und Teilzeitkräfte zu verteilen. Gibt es bei euch diese Unterscheidung nicht?


Ich bin Teilzeitkraftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 14:25:04 geändert: 04.02.2006 14:27:19

mit 20 Wochenstunden (von 29) und habe alles in allem im Vergleich zu Vollzeitkräften mehr zu tun und das bei geringerer , d.h. meiner Teilzeit angepassten Bezahlung.
Denn: Ich nehme genauso an Konferenzen, Aktionen, Lehrfahrten, Fortbildungen teil, schreibe Zeugnisse wie Vollzeitkräfte auch und kann da nicht nach 2/3 der Zeit einfach gehen.
Ich bin an einer Grundschule (Bayern) und habe jeden Morgen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in meinem Klassenzimmer Aufsichtspflicht. Das sind 4 Vormittage: 60 Minuten. Weiterhin einmal in der Woche die Pause: 30 Minuten. Die Frühaufsicht trifft mich manchmal, da wir eine große Schule sind. Wenn ich alle Frühaufsichten auf das Schuljahr umrechne, sind das ungefähr 10 Minuten pro Woche. Also: alles in allem: 100 Minuten.


Die Anzahl der Aufsichtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cilia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.02.2006 18:14:37

werden bei uns genau nach der Anzahl der zu unterrichtenden Stunden ausgerechnet.

Wir haben 15 Minuten Frühaufsicht (1 Lehrer), 20 Minuten in der 1. Pause (2 Lehrer, weil unser Schulhof so groß ist), 15 Minuten in der 2. Pause (1 Lehrer) und noch eine 5-Minuten-Pause (1 Lehrer).

Bei 10 Kollegen müssen die Vollzeitkräfte 70 Minuten Aufsicht führen. Bei meinen 20 Stunden mache ich 45 Minuten Aufsicht.



<<    < Seite: 2 von 2 
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs