einen Fall wie bei Dir kenne ich auch, unter anderem deshalb habe ich dieses Thema eröffnet (da gings um einen Dozenten, der ein Buch mit Seminararbeiten seiner Studenten herausgebracht hat, ohne sie auch nur zu erwähnen, aber das habich glaube ich schonmal ausführlich an anderer Stelle geschrieben).
Ich will ja auch niemandem was unterstellen, aber in Zeiten in denen Anwälte gezielt das Internet durchforsten um versehentliche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren und dann abzukassieren halte ich es für durchaus möglich, dass windige Gesellen auch gezielt Urheberrechte klauen.
EDIT: hatte wohl Deinen Beitrag nicht gründlich genug gelesen, Schande über mich... Das mit dem Einstellungsdatum könnte tatsächlich Beweiskraft haben, die oben angesprochenen Dateiattribute (geändert am..) kann man bestimmt recht leicht manipulieren.
...sein Material zu schützen:
Wenn man sein Material mit Word erstellt kann man ein sogenanntes Wasserzeichen einfügen (läuft quer über das Blatt),
anschließend kann man das Worddokument in eine pdf-Datei umwandeln. Dafür gibt es kostenlose Programme im Internet. pdf hat zum einen den Vorteil, dass das Dokument alle Schriften, Zeichnungen, etc. enthält auch wenn man es mailt (bei einer Worddatei "geht schon mal was verloren"), zum anderen kann die pdf-Datei nicht nachträglich verändert werden.
Dies ist natürlich auch der Nachtteil von pdf: man kann das Dokument nicht seinen Bedürfnissen anpassen.
...inzwischen gibt es einige Ptogramme (auch kostenlos), mit denen man an PDF - Dateien herumbasteln kann. Ob man damit allerdings das Wasserzeichen entfernen kann weiß ich nicht, allerdings benutze ich eh OpenOffice (mit dem kann man PDFs zumindest eingeschränkt) bearbeiten und habe dort noch keine Wasserzeichenfunktion gesehen.
Am besten gefällt mir der, mein eigenes Material an mich zu schicken und verschlossen zu lassen, da der Poststempel ja sowas wie ein amtliches Siegel ist, sollte der doch einige Beweiskraft haben.
Wenn ich mal ein Bahnbrechendes Werk verfasst habe, werde ich das dann wohl tun ;)
Was mich jetzt aber immer noch interessieren würde ist die "Kraft" des c im Kreis. Ich weiß, dass man dieses auch schnell ändern kann, aber um mal einen Vergleich anzustellen, mündlich geschlossene Verträge gelten zumindest laut Gesetz auch, obwohl sie wohl sehr schwer zu beweisen sind.
... auf einer Schulhomepage einer mir unbekannten Schule.
Wie steht ihr dazu?
Offenbar hat einem 4t-Mitglied das AB für Mathe so gut gefallen, dass er es nicht nur für seinen Unterricht benutzen wollte, sondern es auch auf seine Schulhomepage gestellt hat. Ich weiß nicht, wie ich das finden soll. Meine Urheberschaft wurde jedenfalls nicht kenntlich gemacht. Die Quelle 4t auch nicht.
Soll ich das unterbínden?
Ich hatte auch schon mal die Anfrage eines Schulbuchverlages, denen was zu schreiben oder mein Material zu verkaufen. Das habe ich ignoriert, weil ich kaum glaube, dass der mögliche Verdienst die Mühe wert ist.
Auch dazu würde ich gerne Meinungen lesen.
da würde ich mal mit der Schule Kontakt aufnehmen...
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Wenn du nett bist, schickst du eine E-Mail, schreibst, dass du gerne vorher gefragt worden wärest und bittest darum, dass das Material wieder von der Seite genommen werden soll.
Wenn du es ein bisschen deutlicher vermitteln willst, schickst du einen juristisch formulierten Brief, in dem du auf deine Urheberschaft verweist und ein sofortiges Entfernen forderst.
Wenn es GANZ deutlich sein soll, schließt sich dem zweiten Brief noch eine Unterlassungserklärung an, die von dem zuständigen Seitenbetreiber zu unterzeichnen ist und hinter der die Androhung einer Strafe bei Nichtbeachtung steht.