Da ich fast immer "nett" bin , geb ich dir den genauen Wortlaut (zumindest die entscheidende Passage), obwohl ich die Verwaltungsvorschrift oben bereits zum eigenständigen Nachlesen angegeben hatte *grrr*:
"... Für das Fach Deutsch in der Orientierungsstufe ... gilt:
Die Leistung der Schülerinnen und Schüler auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung wird bei Schreibaufgaben (Verfassen von Texten), die nicht der speziellen Überprüfung von Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistung dienen, schriftlich beurteilt und bewertet. Diese Berwertung wird jedoch weder in der Note für solche Schreibaufgaben noch in der Zeugnisnote berücksichtigt. ..."
Da diese Vorschrift allerdings noch andere interessante Aspekte enthält (wie ich oben bereits erwähnt hatte!), wäre es vielleicht doch nicht ganz falsch, sie ausführlich im vollständigen Wortlaut selbst nachzulesen!