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Forum: "Punktabzug aufgrund von Rechtschreibfehlern in Erdkundetest 5. Klasse"

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Es lebe die Hauptschule!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klairchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 11:56:49

Da wird die Rechtschreibung grundsätzlich nicht bewertet.

Bei falschen Fachbegriffen (Aktarktis) bin ich aber auch hart. Das muss dann auch so gewusst werden.


regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: three Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 13:16:50

zur frage: Wo ist geregelt, wann ich für schwache Rechtschreibleistungen Punkte abziehen darf oder sogar eine ganze Note schlechter geben darf?
hab ich nichts gefunden. aber schau noch mal selbst
http://www.mk.niedersachsen.de/master/C5052461_N304122_I579_L20_D0.html
wahrscheinlich regelt das die fachkonferenz.
eine klare regelung gibt es allerdings für kinder mit bekannter legasthenie. denen ist ein nachteilsausgleich (evtl. bis zum notenschutz) in allen (!) fächern zu gewähren!
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C13890368_L20.pdf

meine persönliche meinung: ich würde nicht so streng vorgehen und dadurch möglicherweise schülern die freude am fach (z.b. erdkunde) erhalten. "aktarktis"? da geht es um einen (1) buchstaben!


@ wambamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: heidehansi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 13:37:53

Vorweg: Ich kenne diese rechtlichen Bestimmungen nicht, um die es hier in dem von dir angesprochenen Fall geht.

Das mit den Aufsätzen könnte ich mir so erklären: Wenn es neben einer Aufsatzteilnote auch eine Teilnote in Rechtschreibung gibt (ermittelt über Diktate oder was sonst), die beide für die Gesamtnote in Deutscher Sprache zählen, dann sollte meiner Meinung nach die Rechtschrift im Aufsatz nicht zustätzlich noch zählen, sonst wären schlechte Rechtschreiber ja zweimal "bestraft".

Gibt es aber keine gesonderte Beurteilung/Benotung für die Rechtschreibleistung, dann müsste sie meiner Meinung nach beim Aufsatz sehr wohl berücksichtigt werden. Denn dann ist das ja ein wichtiger Weg um die Rechtschreibleistung angemessen zu beurteilen.


@threeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mecky66 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 13:51:40

"nur" ein Buchstabe?

Da gibts im kleinen Österreich zwei Städte, die sich "nur" durch einen Buchstaben unterscheiden:
Linz (Landeshauptstadt von Oberösterreich) und Lienz (Bezirksstadt in Osttirol).
Stell dir vor, du buchst einen Urlaub oder du willst eine Fahrkarte für die Eisenbahn.
Worst case: Stell dir vor, du möchtest mit dem Taxi aus dem Nachbarort und...

Als Bemerkung am Rande: Ein gewisser Herr A.H. konnte die beiden wohl auch nicht so wirklich auseinanderhalten (ohnehin "nur" ein Buchstabe Unterschied) und ließ daher in der zweitgenannten Stadt eine zweite Kaserne errichten...


@threeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 14:03:06

Klar für nachgewiesene Legasthenie muss es Sonderregelungen geben - ich denke dass auch bei Problemschülern/Problemklassen mit offensichtlichen gravierenden RS-Mängeln das nötige Augenmaß gefordert ist und nicht stur das Verhältnis aus Fehler- zu Wortzahl für Punktabzüge wg. RS-Fehlern herangezogen werden sollte.

Deine Meinung keine Punktabzüge wg. falscher Schreibweise von Fachbegriffen zu geben, um die Lernfreude der Schüler nicht zu bremsen, halte ich für einen grundlegend falschen Ansatz! Mit dieser "Ausrede" kann ich dann auch über andere Fehler hinwegsehen (Der Amazonas ist 670 km lang. - Hach da fehlt ja bloß eine Null!). Und "Akarktis" ist auch nur eine Silbe aber 20.000km von der Arktis entfernt!!!


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 15:00:04

Da ich fast immer "nett" bin , geb ich dir den genauen Wortlaut (zumindest die entscheidende Passage), obwohl ich die Verwaltungsvorschrift oben bereits zum eigenständigen Nachlesen angegeben hatte *grrr*:
"... Für das Fach Deutsch in der Orientierungsstufe ... gilt:
Die Leistung der Schülerinnen und Schüler auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung wird bei Schreibaufgaben (Verfassen von Texten), die nicht der speziellen Überprüfung von Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistung dienen, schriftlich beurteilt und bewertet. Diese Berwertung wird jedoch weder in der Note für solche Schreibaufgaben noch in der Zeugnisnote berücksichtigt. ..."
Da diese Vorschrift allerdings noch andere interessante Aspekte enthält (wie ich oben bereits erwähnt hatte!), wäre es vielleicht doch nicht ganz falsch, sie ausführlich im vollständigen Wortlaut selbst nachzulesen!


@ threeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klairchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 15:01:14

Ich kann von mir behaupten, eine sehr nette "Bewerterin" zu sein. Da meine Schüler wirklich alle schwache Rechtschreiber sind, ist das selbstverständlich. In besonderem Maße gilt das für meine LRS-Leute, bei denen ich mir im Zweifelsfall das Wort vorsprechen lasse. Grundsätzlich zählt in der HS keine Rechtschreibung (habe ich ja schon geschrieben).

Wenn ich in einem Test aber eine Karte beschriften lasse und es steht dort Aktarktis statt Antarktis, dann ist das nicht so als stünde dort Polazone statt Polarzone. Hier hat jemand nicht richtig hingehört und deshalb gibt es nicht die volle Punktzahl.

Ich muss ja auch Leistungen würdigen und wenn es ohnehin für alles einen Punkt gibt, dann haben die mitarbeitenden Schüler keinen Anreiz mehr sich zu bemühen.


@kunoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 15:04:27

In den Hauptfächern gibt es als Klassenarbeits noten (KA) und andere Leistungen (AL). Und andere Leistungen sind nicht nur mündliche Leistungen!


Das stimmt schon...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 15:31:28

will jetzt auch keine Wortklauberei anfangen, für mich gelten alle anderen Leistungsnachweise zu den mündlichen Leistungsnachweisen (also Hüs, Hefte usw...). Wir haben wahrscheinlich das gleiche gedacht, nur anders ausgedrückt :)


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