in der Verordnung:
Klassenarbeiten Kursarbeiten und schriftliche Überprüfungen sowie Facharbeiten werden den Schülern ausgehändigt. Die Eltern minderjähriger Schüler sollen Kenntnis nehmen.
Ich denke, dass dies nur durch eine Unterschrift möglich ist, oder?
Ich weite dies auch immer auf Hüs aus, weiß jetzt aber nicht, ob dies rechtens ist.
Da habe ich ja was losgetreten. Das wollte ich gar nicht. Ich wollte nur wissen, wo ich das finden kann, dass es nicht erlaubt ist, Unterschriften einzufordern. Ich bin nämlich absolut gegen diese Unterschriften und die Lehrerin meiner Tochter fordert sie ein. Ich weiß, wie sehr manche Kinder zu Hause leiden, wenn die Eltern eine schlechte Arbeit auch noch unterschreiben müssen und ich weiß, dass es Selbstmordversuche gegeben hat und immer wieder geben wird. @ Rhauda: Weißt du, wo das z.B. bei Nibis zu finden ist? Wer hat einen Link?
@kunkelinchen: Das kannst du einfach so abtun?
dreier Söhne bin ich für Unterschriften zumindest unter Klassenarbeiten. So erhalten die Lehrer meiner Kinder automatisch bei jeder Arbeit zumindest die Rückmeldung, dass ich die Note kenne.
Die negative Reaktion auf schlechte Noten seitens der Eltern wird doch durch eine Unterschrift darunter nicht verändert. Im Gegenteil, erfahren die Eltern sie vielleicht erst mit dem Zeugnis, sind die Folgen doch häufig noch schlimmer.
Als Lehrerin möchte ich zu bedenken geben: wie bitte soll ich denn Eltern informieren? Welch ein Aufwand immer einen Elternbrief als Ankündigung zu schreiben, alle Eltern telefonisch zu informieren oder... . Außerdem haben auch die Eltern , deren Kinder gute Noten chreiben, dass Recht auf Information. An Elternsprechtagen kommen diese Eltern doch auch! Und das ist gut so, denn nichts braucht der Mesnch so sehr wie positive Bestärkung!
man muss ja auch dafür sorgen, dass die Eltern über die Leistungen ihrer Kinder informiert sind. Stell dir mal vor du gibts einem Kind ne 5 in Mathe und die Eltern kommen an, was ich hab gar keine Arbeit gesehen die 5 war und das Mathearbeitsheft ist verschwunden. Was machst du denn dann?
Die Methode die Ankündigung zu unterschreiben find ich daher klasse, ich lass bis jetzt auch die Arbeiten selbst unterschreiben, wobei ich da in letzter Zeit etwas schlampig beim Kontrollieren war.
Schon wieder als Argument gegen Unterschriften unter Arbeiten! Durch den Verzicht auf Unterschriften unter KA senken wir doch nicht die Selbstmordversuchsraten!
Gründe für die Versuche sind doch nicht die Unterschriften, sondern die schwachen Leistungen, aber viel mehr der Umgang in der Familie mit den schlechten Leistungen.
Warum bist du, ankajo, als Elternteil eigentlich gegen diese Unterschriften - ist es dir zu lästig zu unterschreiben?
Zur negativen Seite haben meine Vorredner schon was gesagt. Aber zur positiven möchte ich auch noch etwas zu bedenken geben: Für manche Schüler ist die Unterschriftspflicht auch eine Möglichkeit die Anerkennung der Eltern einzufordern!
Eine Schülerin bat mich nämlich um einen Elternbrief an ihren Vater, mit der Mitteilung das alle schriftlichen Leistungsbeurteilungen gegenzuzeichnen seien. Hintergrund war das Desinteresse des Vaters an den schulischen Leistungen der Tochter!!!!
(Auch wenn ich mich mit dem Elternbrief etwas weit aus dem Fenster gelehnt habe, die Schülerin und ihr Mut dies Problem so offen anzusprechen haben es verdient!!)
regelt für bayerische Realschulen:
1Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechberechtigten mit nach Hause gegeben. 2Fachliche Leistungstests und Stegreifaufgaben können mit nach Hause gegeben werden. .
Kenntnisnahme heißt Unterschrift.
Ich sag aber auch immer, dass ein Schüler, der eventuell zu Hause Probleme kriegt, zu mir kommen soll und dann berede ich die Sache mit den Eltern. Hat bisher fast immer geklappt.
rfalio
Ich unterrichte an einer RS in Niedersachsen. Ich kenne diese Regelung genauso, wie du sie zitiert hast, inkl. des von dir geschilderten „worst case“ und habe mich auch immer daran gehalten. Ich glaube, dieses Horrorszenario wurde und wird ungeprüft und unbewiesen durch Generationen kolportiert. Ich habe im Schulrecht nachgesehen und nichts dergleichen gefunden. Schau doch mal unter www.schure.de (=Niedersächsisches Schulrecht) unter „Klassenarbeiten“ nach. Der Bezugserlass dort ist glaub ich von 2004 oder 05. Da steht nichts dazu. Vielleicht ist diese Regelung ja inzwischen auch aufgehoben worden. Wenn du in der Schule mal im Svbl. v. 21.10.97 (S. 383) nachsiehst, findest du wohl den alten Erlass. Vielleicht steht da ja noch was drin. Ansonsten frag die Schulleitung, sollen die sich doch den Kopf darüber zerbrechen.
Wenn du was gefunden hast, teil es uns bitte mit, denn manchmal hab ich mir schon gewünscht, den Eltern vorzuführen, was ihre lieben Kleinen manchmal so verzapfen.
LG klexel
die Argumente pro und kontra Unterschrift meiner Vorschreiber durchaus nachvollziehen. Doch es hilft ankajo nicht viel weiter, wenn man schreibt, wie man es als Mutter gerne hätte oder als Lehrer in einem anderen Bundesland gut fände. Ausschlaggebend ist allein das Schulrecht in Niedersachsen - leider. Und das scheint bisher genaus diese von ankajo zitierte Regelung zu beinhalten. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, vor allem den Niedersachsen unter euch, die genaue Regelung zu finden.
klexel
Mutter und Tochter in der Sprechstunde.
Ich lese die Noten vor, Mutter ganz empört zur Tochter: "Die hast du mir ja alle nicht gesagt!"
Tochter zieht Aufgabenheft aus der Tasche und zeigt die Unterschriften der Mutter für alle Noten.
Lehrer innerlich grinst.
MÜSSEN wir die Lernkontrollen (Arbeiten etc). unterschreiben lassen:
§ 26 (2) Korrektur, Bewertung und Rückgabe einer schriftlichen Arbeit haben so rasch wie möglich zu erfolgen. Aus der Korrektur der schriftlichen Arbeit muss die Bewertung der Leistung durch Noten oder Punkte nachzuvollziehen sein. Vor der Rückgabe und der Besprechung einer schriftlichen Arbeit sowie am Tage der Rückgabe darf im gleichen Unterrichtsfach keine neue Arbeit geschrieben werden. Bei Minderjährigen ist den Eltern Gelegenheit zu geben, die schriftliche Arbeit nach der Rückgabe einzusehen. Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift eines zur Einsichtnahme Berechtigten zu bestätigen.
Ich finde das auch richtig. Die Begründungen dazu haben meine Vorredner alle schon geliefert.