dass das Bundesministerium der Justiz als zuständige Behörde eine Vorführung vor einer Klasse erlaubt, dass aber ein Restrisiko bleibt, weil letztendlich noch nichts geklärt ist.
ich verfahre in solchen Fällen so: kurze Anfrage (meist per Mail) an die Firma, mit der Bitte um Erlaubnis. Stellte bisher für die Schule kein Problem dar! (Nichtkommerzielle Nutzung)