wir hatten doch vor ca. 1 Jahr ein Forum nach dem Badeunfall eines kleinen Schülers im Schwimmunterricht. Da schilderten Sportlehrer aus verschiedenen bundesländern, wie eng die Aufsichtsregeln ausgelegt werden, wie groß die maximale Schülerzahl sein darf, ob man mit ins Wasser darf, ob Mütter mit Aufsicht führen dürfen etc. Da gab es große Unterschiede und von der Stimmung her endete das Forum: Unter diesen Bedingungen mag man gar nicht mehr mit den Kindern ins Schwimmbad.
Wenn ich jetzt deinen Beitrag lese, palim, dann wird das doch alles während einer Klassenfahrt sehr viel lockerer gehandhabt.
Da frag ich mich: Wo ist der Unterschied??? Hier reicht auf einmal die Unterschrift der Eltern und ein anwesender Schwimmmeister. Ich versteh das nicht.