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Forum: "Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ???"
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| Nun gut, | | von: neala
erstellt: 28.09.2008 20:58:47 |
dann frage ich mich mal selbst:
Wie hätte ich gehandelt?
Ich denke, die Entscheidung darüber, ob ich das Diktat bewerte oder wiederholen lasse, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Ist der Schüler ein bekannter Schlamper, der auch seinen Kopf zu Hause vergessen würde, wenn es möglich wäre?
2. Wurde in dem Diktat auffällig viel verbessert?
3. Weicht die Fehlerzahl im Diktat deutlich von den sonstigen Leistungen ab?
In dem Fall, dass der Schüler tatsächlich ein Schlamperle ist und das Diktat nicht weiter auffällig, würde ich wohl wie die Kollegin entscheiden und das Diktat werten.
Sind auffällig viele Korrekturen im Diktat und/oder ist das Diktat im Vergleich zu den bisherigen Leistungen deutlich besser, würde ich mich dafür entscheiden, den Schüler nochmals ein gleichwertiges Diktat schreiben zu lassen.
Soviel zu meinen Überlegungen.
Interessant zu wissen wäre jetzt natürlich, ob ihr "Funktionsträgerkind" auch die übrigen Diktate im 2er-Bereich geschrieben hat oder ob sein Diktat auffällig besser gewesen ist als die übrigen.
Was das zu spät abgegebene Bild angeht:
Ich halte es mit Abgabeterminen so, dass sie frühzeitig bekannt sind. Die Kinder werden mehrfach daran erinnert. Und es gibt eine absolute "deadline": Was bis zu diesem Termin nicht da ist, kann nicht bewertet werden und ist folglich 6. Sie werden sicher verstehen, dass diese Konsequenz einfach nötig ist, um auch die "Gleichbehandlung" der Kinder sicherzustellen. |
| @neala | | von: schnullimann
erstellt: 29.09.2008 08:28:33 |
dann frage ich mich mal selbst:
Wie hätte ich gehandelt?
Ich denke, die Entscheidung darüber, ob ich das Diktat bewerte oder wiederholen lasse, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Ist der Schüler ein bekannter Schlamper, der auch seinen Kopf zu Hause vergessen würde, wenn es möglich wäre?
2. Wurde in dem Diktat auffällig viel verbessert?
3. Weicht die Fehlerzahl im Diktat deutlich von den sonstigen Leistungen ab?
Für mich ist die Diktatbewertung ist gemäß § 50 Abs 1 NSchG sowie § 121 Abs. 2 NSchG unakzeptabel, da sie gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie anerkannte pädagogische Grundsätze und Bewertungsmaßstäbe verstößt, da der Gleichheitsgrundsatz aller Schüler im Rahmen einer Leistungsüberprüfung u.a. gemäß dem Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen (RdErl. d. MK v. 16.12.2004 – 33-83 201 (SVBl. 2/2005 S.75 ) - VORIS 22410 – Punkt 3)“ verletzt worden ist. Dazu zählt unbestreitbar, dass alle Schüler für eine schriftliche Leistungsüberprüfung („Klassenarbeit“) den gleichen Bearbeitungszeitraum zur Verfügung gestellt bekommen müssen. Genau dieses Faktum ist hier bei der Bewertung des Diktats des „Funktionsträgerkindes“ durch die Notengebung der Klassenlehrerin Frau X nicht berücksichtigt worden, denn eine verspätet eingereichte Leistungsbemessung (hier: Diktatabgabe am nächsten Schultag !), die eine Notengebung trotz starker Abgabeverspätung und der daraus resultierenden Möglichkeit der Schaffung einer häuslichen Fehlerkorrektur (z.B.: „Erstdiktatkorrektur“ durch Anschaffung eines neuen Heftes etc.) legalisiert, verstößt infolgedessen eindeutig gegen die Gleichbehandlung aller Schüler im Rahmen einer Leistungsüberprüfung durch die Bevorteilung des betreffenen Schülers mittels Ermöglichung eines erweiterten Zeitrahmens.
Theoretisch war eine „Erstdiktatkorrektur“ durch Anschaffung eines neuen Heftes möglich gewesen. Allein schon deshalb ist die Bewertung unakzeptabel, ob nun Schlamper oder nicht. Wie soll man das denn z.B. bei einem neuen Heft nachträglich feststellen können ?
Interessant zu wissen wäre jetzt natürlich, ob ihr "Funktionsträgerkind" auch die übrigen Diktate im 2er-Bereich geschrieben hat oder ob sein Diktat auffällig besser gewesen ist als die übrigen.
Die Diktatbewertung wich nicht sonderlich von den weiteren Diktatnoten ab.
Was das zu spät abgegebene Bild angeht:
Ich halte es mit Abgabeterminen so, dass sie frühzeitig bekannt sind. Die Kinder werden mehrfach daran erinnert. Und es gibt eine absolute "deadline": Was bis zu diesem Termin nicht da ist, kann nicht bewertet werden und ist folglich 6. Sie werden sicher verstehen, dass diese Konsequenz einfach nötig ist, um auch die "Gleichbehandlung" der Kinder sicherzustellen.
Ihre Überlegungen hätte man bei der Diktatbewertung auch berücksichtigen können, denn:
1. BEIDE Leistungsnachweise lagen NICHT rechtzeitig zur Bewertung vor !!!
2. Im Rahmen der „Gleichbehandlung“ sollte als Konsequenz auch das Diktat mit einer „6“ bewertet werden, denn der Abgabetermin des Leistungsnachweises ist in beiden Fällen (Diktat / Kunstbild) den Schülern ja auch bekannt.
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| @hugo | | von: schnullimann
erstellt: 29.09.2008 09:51:23 geändert: 29.09.2008 12:36:33 |
Warum unterstellen Sie einem Kind, dass es das Schulheft gegen ein neues austauscht,um eine bessere Note zu erhalten? Kennen Sie dieses Kind so gut, dass sie dieses Handeln unterstellen dürfen?
Ich habe nicht geschrieben, dass das Kind definitiv das Heft erneuert hat, sondern das die Möglichkeit dazu bestand.
Sie machen einen großen Fehler in der Erziehung ihres Sohnes. Sie relativieren den Fehler ihres Sohnes (verspätete Abgabe des Kunstbildes), weil ein anderes Kind für einen nach ihren Vorstellungen ähnlichen Fehler anders behandelt wurde. Für mich setzt hier natürlich die pädagogische Freiheit der Lehrkraft an. Die Lehrkraft muss beurteilen können, ob ein Kind tatsächlich das Diktat versehentlich in die Tasche steckte oder ob ein Kind einen angekündigten Abgabetermin verbummelt hat.
... und wieder jemand, der nicht versteht, dass bei gleichwertigem Vergehen auch gleichwertig bewertet werden muss !!!
Sie schreiben, dass ihr Kind unter dieser "Ungerechtigkeit" leidet und schlechter zu motivieren sei. Daran sind Sie mit Schuld. Sie hätten ihrem Sohn lieber darstellen sollen, dass dieser Fehler des anderen nichts mit seinem Fehler zu tun hat und noch lange nicht die eigene Schlamperei des Sohnes zu rechtfertigen vermag.
Ihr Sohn hat nichts davon, wenn ein anderes Kind ebenfalls eine schlechte Note erhält. Das Gegenteil ist der Fall. Mit ihrem persönlichen Verhalten schüren sie Neid und Missgunst unter den Schülern. Das erscheint mir viel problematischer als das Ausüben der pädagogischen Freiheit der Lehrerin.
bla bla bla ... |
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