Hallo sonpaed,
bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit richten wir uns nach den Richtlinien des Bundesministeriums des Inneren (BMI):
www.orghandbuch.de
Im Handbuch für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung (Stand: März 2013) findest du im Kapitel 5.1.3.5, S. 160ff, ein Berechnungsschema, das auch vom Bundesrechnungshof zur Berechnung der Jahresarbeitszeit einer Normalarbeitskraft empfohlen wird.
Berücksichtigt werden bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit sowohl die Feiertage, die immer auf einen Wochentag fallen (z. B. Karfreitag), als auch Feiertage, die evtl. nur in dem betreffenden Kalenderjahr auf einen Wochentag fallen (im Kalenderjahr 2012 z. B. der 1. Mai).
Unter anderem wird außerdem bei der Berechnung der Jahresarbeitszeit noch berücksichtigt, ob eine 40-, 41- oder 42-Stundenwoche für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in dem betreffenden Bundesland gilt. Für das Bundesland Bremen ergibt sich daher für das Kalenderjahr 2012 eine Jahresarbeitszeit von 1622 Stunden (bei einer 41-Stunden-Woche (NRW) kommst du dann – bei gleich angenommener Anzahl von Feiertagen – auf ca. 1662 Std.). Es sollte also auch deutlich geworden sein, dass die Jahresarbeitszeit von Jahr zu Jahr und von Bundesland zu Bundesland variiert bzw. variieren kann!
Du siehst also, unsere Berechnung ist sehr viel detaillierter als deine grobe Überschlagsrechnung und somit auch besser gegenüber dem Dienstherrn vertretbar.
Viele Grüße