@ysnp Mit Ordnungsmaßnahmen brauchst du bei mir nicht erst ankommen. Ich hab mich schon erfolgreich gegen drei Verweise und eine Nacharbeit zur Wehr gesetzt. Auch hier wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter und die betreffenden Lehrer fällig. Eine davon war eine Referendarin, sie wurde wegen meinem ungerechtfertigten Verweis als lehrunfähig eingestuft und nach ihrem Vorbereitungsdienst nicht übernommen.
Ich rate euch daher, eine Ordnungsmaßnahme muss Tat und Schuld angemessen sein, ansonsten kann der Schuss ziemlich nach hinten losgehen.
Einen Schulpsychologe werde ich ganz sicher nicht konsultieren. Selbst wenn ich psychische Probleme hätte (Konjunktiv!), würde ich damit nicht zu einem Lehrer gehen, sondern zu jemand, der richtig Psychologie studiert hat und nicht nur ein paar Psychologie-Vorlesungen besucht hat.