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Forum: "Duzen"

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...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marcelsch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:24:07 geändert: 27.03.2018 22:27:11

Das Mädel ist nicht geeignet für den Schuldienst. Wo sie jetzt arbeitet, weiß ich nicht und ist mir ziemlich egal. Das hätte sie sich vorher überlegen müssen.

 

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Schulpsychologen auch in Bayern richtige Psychologen wären und nicht nur Schulpsychologie studieren, damit sie weniger Lehrdeputat haben. Bisher ist es vor allem ein Lehrer, welchen man in Latein, Mathe oder Englisch haben kann und ist kein Außenstehender, bei dem man sich sicher sein kann, dass er sich an seine Schweigepflicht hält.

 

Für einen verschärften Verweis musst du schon eine sehr stichhaltige Argumentation bringen, warum er Tat und Schuld angemessen ist. Eine Verfehlung allein dürfte noch nicht reichen um dich aus dem Dienst zu entfernen, zum Beispiel aber eine Strafversetzung ans andere Ende vom Bundesland ist durchaus zu erwarten.



3 Lehrer? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:27:05

Um so besser!

Ich nehme auch noch die 3 anderen Lehrer für die Nachbarschulen.

Was für ein Fest!

Wenn ich von Lehrermangel in BY höre, weiß ich, welche Schule es ist *g*



BY ist ja irgendwie andersneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:31:09

... was genau ist denn überhaupt so ein "Verweis".

Bei uns heißt das mal wieder alles ganz anders, was ja nicht ausschließt, dass es letztlich nicht doch dasselbe ist.



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marcelsch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:31:43

Lesen ist wohl nicht gerade eure Stärke. Nur die Referendarin wurde am Ende vo ihrem Referendariat nicht übernommen. Die anderen beiden haben einen Eintrag in ihre Personalakte bekommen und wurden an unterschiedliche Schulen versetzt.



?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jan31 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:33:55

Mögen Sie uns verraten wie die Schule heißt die Sie besuchen?



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von: marcelsch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:36:01 geändert: 27.03.2018 22:40:34

@palim ein Verweis ist eine Ordnungsmaßnahme. In Niedersachsen vgl. Paragraf 61 Niedersächsisches Schulgesetz. Jedoch habe ich für Niedersachsen auf die Schnelle keinen entsprechenden Ausdruck gefunden. Im Prinzip ist es einfach nur ein schriftlicher Hinweis an die Eltern über ein Fehlverhalten des Schülers, der auch von der Schulleitung unterzeichnet werden muss.



Ordnungsmaßnahmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:38:48

Und wie wird das in BY verhängt?

Was ist denn so ein "Verweis"? Eine Ermahnung?

Das gibt es bei uns nicht.



ein Brief?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:50:30

"Im Prinzip ist es einfach nur ein schriftlicher Hinweis an die Eltern über ein Fehlverhalten des Schülers, der auch von der Schulleitung unterzeichnet werden muss."

Aber wie wehrt man sich denn dagegen?

Der Brief kommt doch dann so oder so.



Ordnungsmaßnahme neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marcelsch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:51:13

Ein Verweis ist die mildeste Form einer Ordnungsmaßnahme durch die betreffende Lehrkraft, gefolgt vom verschärften Verweis durch den Schulleiter und anschließend kommen alle Möglichkeiten des Unterrichtsausschlusses.

Da es sich dabei um Verwaltungsakte handelt, muss der betroffene Schüler angehört werden. Nachdem das bei mir in allen drei Fällen nicht geschehen ist, wurden die Verweise wegen Verfahrensmängeln eingestellt.



Verstehe ich das richtig:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.03.2018 22:55:54

Deine Eltern haben also 3 verschiedene Briefe bekommen, in denen 3 verschiedene Sachen dargelegt wurden, dass du dich nicht entsprechend verhalten hast...

... und im Anschluss wurde "die Maßnahme" zurückgenommen und aus der Akte gelöscht,

deine Eltern hatten die Briefe aber bekommen?



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