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Forum: "Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ???"
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| @hugo11 | | von: schnullimann
erstellt: 29.09.2008 20:32:25 geändert: 29.09.2008 20:45:22 |
Wir schreiben inzwischen das Jahr 2008. Die geschilderten Vorfälle stammen aus dem Jahr 2006. Bis heute kämpfen Sie auf weiter Flur alleine. Es findet sich niemand, der ihre Meinung teilt. Ist Ihnen nie der Gedanke gekommen, dass Sie sich in dieser Angelegenheit verrannt haben?
Sicherlich besteht sehr schnell die Gefahr des „Verrennens“.
Man muss sich ernsthaft fragen, wozu es eigendlich die für die Lehrkraft verbindlichen Grundlagen des z.B. geltenden „Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)“ bzw. entsprechender Erlasse sowie Verordnungen gibt, wenn nach eigenem Ermessen sich großzügig unter dem Deckmäntelchen der „Pädagogischen Freiheit“ darüber hinweggesetzt wird, um Fehlentscheidungen zu legitimieren ?
Ist es nicht notwendig, dass der Lehrer neben den relevanten pädagogischen Handlungsgrundsätzen bei der Schülerbeurteilung und Leistungsbewertung die Rechts- und Verwaltungsvorschriften beachten muss ?
Wo kommen wir hin, wenn z.B. eine Lehrerin einen Schüler unter diesen Gesichtspunkten bevorzugt und z.B. mir das auch noch als gerechte Notengebung verkaufen will?
Ihr Sohn hat bereits die Schule gewechselt. Wir Erwachsenen sind für die Kinder Vorbilder. Was erwarten Sie sich, was ihr Sohn von ihrer Verfolgungswut hält? Ist es die Sache wert, dass Sie so einen Wind darum machen?
Die Sache ist es allemal wert, angeprangert zu werden, damit z.B. engagierte Eltern auch den Mut fassen, nicht jede ominöse Bewertungsmethode hinzunehmen.
Nehmen wir an es stimmt, dass die Lehrerin das andere Kind besser behandelt hat als Ihren Sohn, weil es das Kind der Elternsprecherin ist. Kommt es nicht jeden Tag vor, dass Menschen aufgrund ihrer Person unterschiedlich behandelt werden. Gelegentlich kann man sich dagegen wehren. Oft erleben wir, dass man das einfach hinnehmen muss. Die beste Möglichkeit sich gegen solche "Ungerechtigkeiten" zu wehren, ist das eigene tadellose Verhalten und Unabhängigkeit.
Eine noch bessere, zusätzliche Möglichkeit sehe ich in der Veröffendlichung in verschiedenen Medien, um z.B. Eltern zu motivieren, sich gegen derartige Vorkommnisse (rechtlich) zu wehren.
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| @hugo11 | | von: schnullimann
erstellt: 29.09.2008 22:53:59 |
Ich denke, dass sich unsere Gesellschaft nicht über den Mangel an wehrhaften Eltern beklagen kann. Das Gegenteil ist der Fall. Was glauben Sie wie es auf Heranwachsende und das Schulklima wirkt, wenn Eltern die Lehrer mit ihrer Klagewut überziehen. Über Respektlosigkeit gegenüber Lehrern braucht sich dann niemand zu wundern.
Der Begriff "Klagewut" hat für mich den Touch des "Klagen des Klagens willen", doch in meinem Umkreis scheuen viele Eltern die teilweise berechtigte Eingabe bei den weiterführenden Behörden. Zitat besorgter Eltern u.a.:" ... Du hast ja Recht, eigendlich sollte ich gegen XY etwas unternehmen, aber dann muss mein Sohn / Tochter das ausbaden, weil der ihn dann auf den Kieker hat ..." und oft ist es auch so, dass der Sonemann infolgedessen u.a. gemobbt wird etc., was sicherlich auch nicht "schönzureden" ist.
Rückblickend kann ich für mich sprechen, dass ich es in meinem Fall nicht bereut habe, sämtliche rechtliche Möglichkeiten bishin zum Bundespeditionsausschuss ausgeschöpft zu haben. Der eine möge das als "Steuerverschwendung" sehen, ich jedoch hoffe damit erreicht zu haben, dass derartige Bewertungen unter Bezug sämtlicher Richtlinien für den Lehrer sehr wohl überlegt sein wollen. Die betreffende Kollegin wird sicherlich zukünftig ihre Bewertungskriterien neu überdenken. Augenblicklich hat sie elternzeitbedingt auch genug Zeit dazu.
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| @yvi | | von: schnullimann
erstellt: 30.09.2008 09:51:58 geändert: 30.09.2008 10:15:42 |
Die Deutschnote ist eine Note, die ich im pädadgogischen Ermessen einem ansonsten guten Schüler nicht versauen würde. Sie ist schließlich wichtig!! Erziehung zur Gründlichkeit und Ordnung kann meines Erachtens dem gegenüber schon mal zurückstehen.
Dagegen ist Kunst, Musik oder Sport als nicht entscheidendes Fach (Schullaufbahn...) für solche Erziehungsmaßnahmen besser geeignet.
MERKE:
1. Passiert eine derartige Bewertung in einem "wichtigen" Fach wie z.B. Deutsch, so ist aus "pädagogischen Gründen" eine ansonsten gute Note nicht zu versauen !!!
2. Passiert eine derartige Bewertung in einem eher unbedeutendem Nebenfach wie z.B. Kunst, so kann aus "pädagogischen Gründen" eine ansonsten gute Note in so einem eher nicht entscheidenes Fach mit ruhigem Gewissen versaut werden.
Rechtsbeugung lässt grüßen !!!
Mir ist durchaus klar, dass diese Argumente ihr Ziel nicht erreichen werden und ungehört verhallen. Sie stimmen nämlich nicht mit deiner Meinung überein. Aber dieses Problem steht aus einem anderen Blatt. Deshalb musste ich das hier mal los werden. Ich selbst habe in einer ähnlichen Situation auch schon so gehandelt und würde es mit Sicherheit wieder tun.
Dann handeln Sie ruhig derartig weiter und freuen sich darüber, dass Sie bisher anscheinend keine Schulkindereltern in ihrer Klasse hatten, die derartige, höchst bedenkliche Bewertungskriterien nicht gutheißen und rechtlich dagegen angehen.
Ich würde auch in diesem Falle bei einer derartigen Argumentation sämtliche rechtlichen Schritte nutzen und dafür sorgen, dass die breite Öffentlichkeit von den "Gutsherrenmanieren" (Was Recht ist, bestimme ich !!!) diverser Lehrkräfte erfährt.
Eine schlechte Note gibt dem Schlamper einen Dämpfer, der seine schulische Karriere und sein Selbstwertgefühl nicht unbedingt ins Wanken bringt. Er bewirkt allerdings evtl. einen Nachdenkeffekt, der sich auch auf andere Fächer auswirkt. Auch ich selbst habe in Kunst zwei mal eine 6 kassiert, weil ich ein Bild nicht pünktlich abgegeben habe. Und ich muss sagen, es war beides Mal eindeutig meine Schuld. Ich wusste um den Termin und war einfach zu schusselig, die Bilder morgens einzustecken.
Dagegen habe auch ich mal in der 4. Klasse aus Versehen eine HSU Probe mit heim genommen. Hätte mein Lehrer mir damals eine 6 verpasst, wäre mein Übertrittszeugnis versaut gewesen.
Insofern ist es hier in Niedersachsen begrüßenswert, dass die Schullaufbahnempfehlung ab der 4.Klasse NICHT rechtsverbindlich ist und hier noch der Elternwille entscheidet. So können klassische Fehlentscheidungen in Puncto Schullaufbahnempfehlung nicht auf dem Rücken der Schulkinder ausgetragen werden.
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| die Rechthaberei | | von: rolf_robischon
erstellt: 30.09.2008 11:03:28 |
von schnullimann geht mir sowas von auf den Wecker.
es handelt sich um Schule, um Grundschule, um die Entwicklung von Kindern, um die Begleitung ihrer Lernwege, um die Stärkung ihres Selbstbewusstseins
und nicht
um die Verteilung von Irgendwas, bei dem Kindern auf keinen Fall ein Versehen unterlaufen darf, das dann nach Auffassung von schnullimann von der Lehrkraft unnachsichtig und wie bei einem Gerichtsverfahren verfolgt, bestraft, geahndet werden soll.
schnulliman wünscht sich die von mir zutiefst verabscheute Schule wie Bühne, Zirkus, Kirchenkanzel, Knast.
Schule muss ganz anders sein als "sowas".
schnullimann versucht sich hier an Lehrer und Lehrerinnen, an Lernbegleiter zu wenden mit seiner Rechthaberei.
Das sind keine Unterrichtsstoffverteilungsvollzieher und keine Anpassungskontrolleure.
schnullimann ist hier einfach in den für ihn falschen Foren.
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| @rolf | | von: schnullimann
erstellt: 30.09.2008 13:05:15 geändert: 30.09.2008 13:11:36 |
von schnullimann geht mir sowas von auf den Wecker.
Tipp: Dann bleiben Sie doch fern aus diesem Forum, denn der (vermutlich aus Ihrer Sicht) untherapierbare und verbohrte „Rechthaber“ ist ja eh` nicht zugänglich für gutgemeinte Erklärungsversuche nicht nur Ihrerseits. Nutzen Sie die Zeit lieber für angenehmere Dinge des Lebens anstatt sich über kritisch Denkende zu ärgern ...
es handelt sich um Schule, um Grundschule, um die Entwicklung von Kindern, um die Begleitung ihrer Lernwege, um die Stärkung ihres Selbstbewusstseins und nicht um die Verteilung von Irgendwas, bei dem Kindern auf keinen Fall ein Versehen unterlaufen darf, das dann nach Auffassung von schnullimann von der Lehrkraft unnachsichtig und wie bei einem Gerichtsverfahren verfolgt, bestraft, geahndet werden soll.
Für diejenigen, die es vielleicht i m m e r noch nicht begreifen k ö n n e n oder wollen: n i c h t die unnachsichtige Sanktionshandlung als solches ist hier die Prämisse, sondern die G L E I C H B E H A N D L U N G von Versehen !
schnulliman wünscht sich die von mir zutiefst verabscheute Schule wie Bühne, Zirkus, Kirchenkanzel, Knast. Schule muss ganz anders sein als „sowas“.
Jetzt kriegen der Zirkus, Kirche und der Knast auch noch ihr „Fett“ weg. Mal sehen, wo wir hier demnächst landen werden ...
schnullimann versucht sich hier an Lehrer und Lehrerinnen, an Lernbegleiter zu wenden mit seiner Rechthaberei. Das sind keine Unterrichtsstoffverteilungsvollzieher und keine Anpassungskontrolleure. schnullimann ist hier einfach in den für ihn falschen Foren.
Recht haben oder sich rechthaberisch aufführen sind zweierlei. Welches Forum wäre dann Ihrer Meinung nach das richtige ?
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