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Forum: "Gleiche Bezahlung für alle LehrerInnen!!!"
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| Studienzeiten | | von: missmarpel93
erstellt: 28.02.2011 07:28:34 geändert: 28.02.2011 07:44:09 |
Die studienzeiten sind bei der Eingruppierung im sonstigen Bereichen des ÖD vollkommen uninteressant. Es wird nur unterschieden nach der Art des Abschlusses, also dem akademischen Grad.
gehobener Dienst (A9 bis A12)
==> Bachelor, vormals FH-Diplom + Anwärterzeit
höherer Dienst (A13 bis A16)
==> Master, vormals Uni- oder Hochschulabschluss + Referendariat
Der Lehrer (A12) entspricht besoldungsrechtlich dem Amtsrat, dem Polizeihauptkommissar oder dem Hauptmann.
Spannend ist eben auch, dass es den "Oberlehrer" nicht mehr gibt. Der müsste nämlich als Verzahnungsamt (Oberamtsrat/Erster Polizeihauptkommissar/ Stabshauptmann) ebenfalls A13 bekommen. Die besoldungstechnische Unterscheidung zwischen Grund-, Haupt- und Realschullehrer gibt es in NRW bereits nicht mehr. Alles Lehramt GHR.
http://www.beamtenbesoldung.org/besoldungsgruppe.html
Es gibt einen haufen Hauptleute beim Bund, die keinen Meter studiert haben sondern über die Feldwebellaufbahn aufgestiegen sind. |
| @bger | | von: missmarpel93
erstellt: 03.03.2011 08:37:36 |
Das ist das leidige Thema Erfüller bzw. Nichterfüller. Ich bezog mich auf die Erfüller, also alle diejenigen, die ein Hochschulstudium mit Erstem Staatsexamen oder anerkanntem Diplom oder Magister abgeschlossen und ein Zweites Staatsexamen absolviert haben.
Das es daneben noch vormalige PH-Absolventen gibt, Fachlehrer für Sport, Hauswirtschaft, textiles Gestalten, Werken, Musik, Kunst etc., die ebenfalls keine A12 erhalten ist mir durchaus bewusst. Diese Altfälle würden aber die aktuelle Diskussion deutlich schwieriger machen.
Die Forderung "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" ist plakativ aber nicht durchsetzbar, weil eine Vergleichbarkeit schwierig ist. (Ich bin kein Freund des Mindener Modells.) Für die Eingruppierung im ÖD ist im Regelfall der formale Abschluss das ausschließliche Kriterium. Für den Höheren Dienst wird der Master-Abschluss (Hochschul/Uni-Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen) sowie das bestandene Zweite Staatsexamen voraus gesetzt. Diese Voraussetzungen erfüllen mittlerweile alle LehrInnen.
Um in den Höheren technischen Dienst bei der Bauverwaltung zu gelangen, ist es vollkommen eagl, ob der Kandidat ein FH-Studium oder ein TH-Studium mit dem Master beendet hat. Anders sah es vormals aus, da konnte der Dipl.-Ing. (FH) nur in den Gehobenen Dienst eintreten. Aber formales Einstiegskriterium in den Gehobenen Dienst ist heute der Bachelor und den gibt es als berufsqualifizierenden Abschluss für Lehrer nicht. Aus diesem grund ist ein eigenständiger TV für Lehrer so drindend notwendig.
Den sehe ich auch via Klage kommen, nur was dann passiert, wird allen auch nicht schmecken. Ich orakele nämlich Einstiegsbesoldungsgruppe A12 für alle LehrerInnen (Erfüller), egal welches Lehramt. Die am Gym werden dann wahrscheinlich als Rat z.A. immer noch Zulage erhalten. Die Studienrat-Zulage wird sich als unkaputtbar erweisen.
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