|
Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Baurichtlinien | | von: bakunix
erstellt: 24.09.2014 19:09:17 |
Manche werden sagen, das führt vom Thema weg. Trotzdem bleibt die Raumfrage bei rk, ev und Ethik in den GS virulent. Die Länder steuern mit ihren Baurichtlinien für Schulen die Investitionen. Heutige Klassenräume sind kleiner als die früheren. Lehrerzimmer, Verwaltungsräume etc. werden kleiner ausgelegt als früher. Der von mir oben angesprochene Experte sagte mir, die alten Schulen mit z.B. ihren breiten Fluren und Treppenaufgängen seien nahezu immer größer (qm pro Schüler) als die neuen Gebäude.
Solche Experten sind beim Land beschäftigt und werden dann gerufen, wenn Raumbedarf besteht, weil die Schülerzahl größer geworden ist, wenn ein neues Schulgebäude gebaut wird u. dgl. Letztlich geht es darum, die Ansprüche zu prüfen, um Geld nicht "unnötig" auszugeben. Oder einfach, um zu überprüfen, ob die Landesrichtlinien beim Bau eingehalten werden. |
| Zur Rechtslage | | von: wabami
erstellt: 19.06.2015 13:21:50 geändert: 19.06.2015 16:56:51 |
Beim Lesen des vorgehenden Eintrags, mache man sich bitte bewusst, dass sich kaejuu zunächst nur für diesen Foreneintrag angemeldet hat.
Die rechtlichen Belege die hier zitiert werden und das darauf beruhende Revisionsurteil beziehen sich nicht auf den Handlungsspielraum einer einzelnen Lehrkraft, sondern auf die Entscheidungen der Kultusministerien bis zu den Schulen herunter, in wieweit sie über Stundentafeln und den Umgang mit Religion und seinen Ersatzfächern umgehen.
Für das hier konkrete Problem, der Entscheidung einer einzelnen Lehrkraft Hausaufgaben als zeitlichen Belastungsausgleich anstelle des nachmittäglichen Religionsunterrichts zu geben, lassen sich keine Aussagen aus dem Urteil ableiten.
Man mache sich aber die Logik des Vorredners bewusst: Jede Woche anstatt des Religionsunterrichts Zusatzhausaufgaben zu erteilen wird als eine stundentafelrelevanter Zeitausgleich zum Religionsunterricht betrachtet.
Auch wenn man diese Sicht nicht teilt, sollte man verstehen, dass dies im weiteren Sinn so aufgefasst wird.
Und dann haben wir nicht nur die Problematik, welche die Wahlfreiheit zur Teilnahme am Religionsunterricht berührt, sondern eine maßlose(!) Kompetenzüberschreitung der Lehrkraft vorliegen.
Ich bin ganz klar der Meinung, dass hier der Sinn von Hausaufgaben durch die Lehrerin unterminiert wird und allein deshalb, unabhängig vom Fach Religion, die Vorgehensweise mit zeitausgleichenden Hausaufgaben rechtlich nicht statthaft ist. |
| Genau... | | von: ysnp
erstellt: 19.06.2015 16:37:21 geändert: 19.06.2015 16:53:40 |
Ich bin ganz klar der Meinung, dass hier der Sinn von Hausaufgaben durch die Lehrerin unterminiert wird
Dieser Meinung bin ich auch, wie ich schon auf Seite 7 ausführlich geschrieben habe. Auch blendwerk hat sich ähnlich geäußert. (Leider gingen die Beiträge unter, weil plötzlich sehr peripher diskutiert wurde.)
Sinn von Hausaufgaben aus dem Schulgesetz von Ba-Wü:
§ 10
Hausaufgaben
(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.
(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, daß sie der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.
Damit hätte man sich die ganze Diskussion sparen können, denn indem man einem Teil von Schülern Hausaufgaben gibt und den anderen nicht, nimmt man in diesem Fall den Religionsschülern die Chance, den Stoff sinnvoll zu vertiefen. Aus den Regelungen geht auch hervor, dass Hausaufgaben für alle gedacht sind und nicht nur für ein paar.
@ kaejuu: Versuche einmal deine Sichtweise zu ändern: Hausaufgaben als Chance, Lernstoff zu vertiefen, wie es auch im obigen Erlass gedacht ist. Ich sehe da vom Lernen her die Religionsschüler im Nachteil. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|