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Forum: "Missbrauch der "Pädagogischen Freiheit" des Lehrers ???"
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| die G L E I C H B E H A N D L U N G von Versehen ! | | von: rolf_robischon
erstellt: 30.09.2008 14:02:55 |
okay, schnullimann,
dann schlag ich mal vor, Sie begeben sich in ein juristisches Forum. Das würde doch passen. Sie bekämen sicher Recht.
Sie stellen sich eine Schule vor in der alle Gleichbehandlung erfahren?
Das wäre bei mir in der Schule auf keinen Fall möglich gewesen. Dazu waren die Kinder viel zu unterschiedlich, von hochbegabt bis geistig behindert, mit unterschiedlichen Lebensbedingungen, körperlichen Einschränkungen, seelischen Problemen....
Für Ihre Gleichbehandlungsschule brauchen Sie genormte, gleiche Kinder, nicht unterschiedliche.
Dies ist ein Forum vor allem für Lehrerinnen und Lehrer, Studierende für diesen Bereich, Referendarinnen und Referendare und auch noch für Ehemalige. Einen Bereich gibt es auch für Lernende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ich bin hier im Forum durchaus nicht fehl am Platz.
Versuchen Sie es doch mal im Spiegel-Forum. Viel Spaß dabei. |
| @ysnp | | von: schnullimann
erstellt: 30.09.2008 15:30:17 |
Die Angelegenheit ist sehr weit gediehen.
Ich habe dich ja so verstanden, dass du nirgendwo Gehör fandest mit deinen Argumenten und deshalb den Weg immer weiter gegangen bist.
Meine Frage zurück zum Ausgangspunkt:
Erfolgten mit der Schule nur diese Telefonate und dieser Elternabend oder gab es auch persönliche Gespräche abseits der Telefonate am "runden" Tisch? (Es könnten auch nur Gesprächsangebote dagewesen sein.)
Hi ysnp,
es erfolgten lediglich die Telefonate und der „heftige“ Elternabend. Ein Gespräch an „runden Tisch“ wurde mir nicht angeboten, ebenso habe ich dieses Angebot nicht angeboten. Die Fronten waren von Anfang an verhärtet. Anschließend erfolgte ein meinerseits sehr ausführlich geführter Schriftwechsel durch alle Instanzen, der jedoch mit sehr spartanischen Stellungnahmen, teilweise unter Wegfall der von mir aufgeführten Richtlinien, Schulgesetze, Erlasse und Verordnungen etc. beantwortet worden ist. Der Vertreter (ehem. Studiendirektor eines Gy) des Landespeditionsausschusses, mit dem ich ich ein sehr ausführliches, langes Gespräch führte, sagte u.a. zu mir: „... ich wusste gar nicht, dass wir Lehrer so viele Freiheiten haben ...“, wies aber auch darauf hin, dass eine Stellungnahme des Kultusministeriums eingefordert werden würde und abschließend über den gesamten Sachverhalt mit 17 Abstimmberechtigten eine Entscheidung getroffen wird.
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| @rolf | | von: schnullimann
erstellt: 30.09.2008 16:01:43 |
okay, schnullimann,
dann schlag ich mal vor, Sie begeben sich in ein juristisches Forum. Das würde doch passen. Sie bekämen sicher Recht.
Danke für Ihren zynisch gemeinten Tipp.
Sie stellen sich eine Schule vor in der alle Gleichbehandlung erfahren?
Das wäre bei mir in der Schule auf keinen Fall möglich gewesen. Dazu waren die Kinder viel zu unterschiedlich, von hochbegabt bis geistig behindert, mit unterschiedlichen Lebensbedingungen, körperlichen Einschränkungen, seelischen Problemen.... Für Ihre Gleichbehandlungsschule brauchen Sie genormte, gleiche Kinder, nicht unterschiedliche.
Ich spreche in meinem Fall über eine „normale“ Grundschule, in der die Kinder, nicht wie in Ihrem Fall, etwa „gleichbegabt“ waren. Mir geht es einzig und allein um die Gleichbehandlung eines Versehens (Vergehens), dass eben der eine Schüler bei der nicht rechtzeitigen Abgabe eines Leistungsnachweises keine bessere Note auf den „verschusselten“ Nachweis erhält als ein anderer Schüler.
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