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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"
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| @missmarpel93 | | von: kaejuu
erstellt: 21.06.2015 18:57:26 geändert: 21.06.2015 19:00:30 |
Als einfacher Papa bin nicht so ganz zu Hause in euren Abkürzungen und bitte um Aufklärung über:
SekI, GeS, ER, KR, IRU, SYRO, SuS, PP, RU
Ich nehme an RU = Religionsunterricht, ER = evangelischer RU, KR = katholischer RU, SuS sind irgendwie die Schüler, obgleich ich nicht weiß wieso man die so abkürzt, SekI ist wohl Sekundarstufe I, GeS = Gesamtschule ? Bei:
IRU, SYRO und PP habe ich nicht mal eine Idee.
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| Ersatzfächer | | von: kaejuu
erstellt: 22.06.2015 11:35:35 geändert: 22.06.2015 11:40:17 |
@missmarple93: Zunächst mal herzlichen Dank für die Erklärung der Abkürzungen.
PP ist also wie Ethik ein Ersatzfach für RU. Das ist laut des von mir zitierten Urteils zulässig. Tatsächlich ist das Urteil hauptsächlich die Abweisung einer Klage von jemanden der weder RU nocht Ethik wollte.
Das Urteil sagt u.a.:
"Das Gebot der Neutralität bleibt indes gewahrt, wenn der Gesetzgeber für nicht am Religionsunterricht teilnehmende Schüler, gleichgewichtige Unterrichtsfächer im Sinne einer gleichwertigen Auswahlmöglichkeit vorsieht."
PP wird in diesem Sinne wohl, ähnlich wie Ethik, als gleichwertiges Ersatzfach zu RU angesehen (obgleich ich persönlich diese Vorstellung mehr als gruselig finde).
Das erlaubt aber keine beliebigen Maßnahmen zum Zeitausgleich:
"Der Gesetzgeber hat vielmehr zu berücksichtigen, daß ein Ausgleich der die Religionsschüler treffenden erhöhten Zahl an Unterrichtsstunden durch Belastung der anderen Schüler mit einem anderen Fach nicht zu einem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht führen darf."
Hausaufgaben in Mathe und Deutsch haben ganz sicher nichts mit einem gleichwertigen Ersatzfach zu tun und sind Belastungen der anderen Schüler mit einem anderen Fach, die zu einem faktischen Eingriff in die Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht führen. (Das ist ja der Sinn. Die Relischüler sollen nicht neidisch wegen der Freistunden der anderen sein.)
Ein reine Betreuung der Kinder, ohne zusätzliche Belastungen dürfte Rechtskonform sein. Unzulässig ist aber das "Heidenhüten", bei dem die Kinder zur Betreuung einfach in den Unterricht einer andere Klasse gesetzt werden.
So gesehen, muss ich meine Aussage etwas abschwächen. Ein Zeitausgleich ist möglich, wenn ein Ersatzfach angeboten wird und die Kinder können in der Zeit auch betreut werden und in der Betreuung auch Hausaufgaben machen, aber das dürfen keine Zusatzaufgaben sein.
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