Und noch zur allgemeinen Erheiterung ein Zitat aus einer im Netz kursierenden Richtlinie zum Grüßen im Betrieb Siemens (von 1986). Hochinteressant ist u.A. das Detail, dass auf der Toilette nicht mit "Mahlzeit" gegrüßt werden darf:
Richtlinien für das Grüßen im Betrieb
Pilotversuch zur Einführung einer Grußorndung für die Mitarbeiter
In Ermangelung einheitlicher Regelungen und gesetzlicher Bestimmungen sind die innerbetrieblichen Grußgewohnheiten völlig dem Zufall überlassen. Dies führt zwangsläufig immer wieder zu
Mißverständnissen
Untergrabung der Autorität
Spannungen zwischen Gleichgestellten, zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, Jüngeren und Älteren wie männlichen und weiblichen Beschäftigten
Um diesen Mißstand zu beseitigen, wurde vom arbeitspsychologischen und arbeitspädagogischen Arbeitskreis eine Grußordnung erarbeitet, die alle Fragen des Grüßens im Betrieb erschöpfend behandelt. Sie wird in Absprache mit Hausverwaltung und Betriebsrat im Bereich XYZ von Oktober bis einschl. Dezember 1986 in einem Pilotversuch getestet.
Richtlinien:
Es ist zu unterscheiden zwischen Grußrecht und Grußplicht.
Grußrecht genießen grundsätzlich Vorgesetze gegenüber Mitarbeitern. Bei betrieblich gleichgestellten genießt die Dame Grußrecht vor dem Herrn, der (die) ältere Mitarbeiter(in) vor dem (der) Jüngeren.
Dem Wortsinn entsprechend kann das Grußrecht ausgeübt werden, muss aber
nicht.
Der Grußberechtigte grüßt anders als der Grußpflichtige, und zwar abgestuft je nach Stimmung durch
stummes Kopfnicken
freundliches Kopfnicken
lächelndes Kopfnicken folgende Grußformeln: "na" oder "na, wie geht's" oder "da sind Sie ja wieder" oder "ich habe Sie länger nicht gesehen".
Der Grußpflichtige grüßt grundsätzlich, es sei denn, der Grußberechtigte gibt dem Grußpflichtigen zu verstehen, daß sich ein Gruß erübrigt (beispielsweise dann, wenn der Grußpflichtige dem Grußberechtigten zum drittenmal am Tag
begegenet ist).
Der Grußpflichtige hat die Tageszeiten zu entbieten:
bis 10 Uhr: Guten Morgen
10 Uhr bis 11 Uhr: Guten Tag
11 Uhr bis 14 Uhr: Mahlzeit (leichte Neigung des Oberkörpers)
14 Uhr bis 16 Uhr: Guten Tag
16 Uhr bis 18 Uhr: Auf Wiedersehen
In der Winterzeit nach 17 Uhr auch: Guten Abend
Ab 23 Uhr (nur für Schichtarbeiter): Gute Nacht
Bei bestimmten Wetterlagen (z. B. Föhnwetter / strahlender Sonnenschein etc.)
kann anstatt mit "Guten Morgen / Tag / Abend" auch mit "Wunderschönen guten, Morgen / Tag / Abend" gegrüßt werden.
Begrüßt ein Gruberechtigter eien Grußpflichtigen mit "Wie geht es Ihnen"
oder gar mit "Kann ich etwas für Sie tun?", so hat der Grußpflichtige nichts daraus abzuleiten, dass tatsächlich eine Frage an ihn gerichtet worden ist, die eine Antwort erheischt.
Erwidert ein Grußberechtigter den Gruß eines Grußpflichtigen nicht, so entbindet dies den Grußpflichtigen nicht davon, bei abermaligem Begegenen den
Grußberechtigten erneut zu grüßen.
Begegnet ein Grußpflichtiger einem Grußberechtigten, der sich in Begleitung
eines Dritten befindet, gegenüber dm der Grußpflichtige grußberechtigt ist, so
grüßt der Grußpflichtige den Grußberechtigten mit der Entbietung der Tageszeit
und der Hinzufügung des Namens oder dessen Titels.
Also etwa:
"Guten Morgen, Herr Direktor" oder
"Guten MOrgen, Herr Müller" oder
"Guten Morgen, Herr Direktor Müller".
Dadurch wird vermieden, dass der Grußpflichtige einen Dritten zu grüßen
gezwungen ist, der ihm gegenüber grußpflichtig ist.
Von 23. bis 25. Dezember dürfen Grußpflichtige auch mit "Frohe Weihnachten"
oder "Frohes Fest" oder "Gesegnetes Weihnachtsfest" grüßen.
Eine entsprechende Regelung gilt für Silvester/Neujahr vom 30.12. bis 02.01., wobei am 02.01. dem Neujahrswunsch ein "noch nachträglich" hinzuzufügen ist. Auch Ostern und Pfingsten (jeweils 48 Stunden vorher) darf mit "Frohe Ostern" bzw. "Frohe Pfingsten" gegrüßt werden.
Begrüßungen wie "Servus", "Tschüß" und dergleichen sind nur unter
Grußgleichberechtigten gestattet. In Süddeutschland dürfen Grußpflichtige je nach betrieblichem oder lokalem Brauch statt mit Entbieten der Tageszeit auch mit "Grüß Gott" grüßen.
Auf Toiletten gelten Grußrecht und Grußpflicht uneingeschränkt, jedoch grüßt
der Grußpflichtige von 11 bis 14 Uhr nicht mit "Mahlzeit", sondern mit der von
10 Uhr bis 11 Uhr gebräuchlichen Grußformel.
Grußpflichtige können nur durch amtsärtzliches Attest von der Grußpflicht
entbunden werden.
Link zu einem der Fundorte im Netz:
fossi.co.uk/funstuff/pdf/siemens-grussrichtlinie.pdf