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Forum: "Annahme von Geschenken?"

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In Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.06.2018 10:29:51

gab es am 1.6. dazu ein Rundschreiben des KuMi, danach sind unter bestimmten Voraussetzungen Geschenke bis zu einem Wert von 150 € möglich.



Wasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.06.2018 22:27:19

sind das für Umstände?



bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2018 17:54:57

gilt die Regelung, dass Geschenke unter einem Wert von 10€ pro Klasse und Schuljahr unbedenklich angenommen werden dürfen. Alles was darüber liegt, muss der Schulleitung zumindest gemeldet werden. (nicht ganz ernst gemeintes) Zitat eines ehem. Schulleiters: "Wenn es essbar ist, bringen Sie es zu mir!"

Generell sollte man bei allem etwas Augenmaß walten lassen. Wichtig ist der Zeitpunkt, der Personenkreis, die Intention, die Gestaltung und letztlich der Wert.

Zeitpunkt: Ein Zeitpunkt vor der Notenkonferenz ist eher ungünstig. Am Tag der Verabschiedung in den Ruhestand völlig unbedenklich. Auch am Schuljahresende ist die Annahme von kleinen Geschenken nichts Verwerfliches.

Personenkreis: Geschenke von einzelnen Schülern, insbesondere von Wackelkandidaten, sind bedenklich, Geschenke von ganzen Klassen oder Kursen sind eher unbedenklich. Wird das Geschenk öffentlich überreicht, umso besser.

Intention: Ist die Intention ein einfaches "Danke", ist es unbedenklich, werden gewisse Hoffnungen für die Zukunft damit verknüpft, sollte man die Finger davon lassen. Zückt ein Elternpaar im Gespräch nach einem blauen Brief den Geldbeutel, sollte man die Polizei rufen.

Gestaltung: Ist es ein 20,-€ Geldschein, sollte man ihn eher nicht annehmen, ein von den Schülern der Klasse selbst gemaltes Bild im selben Wert ist eher unbedenklich. Je persönlicher das Geschenk, umso besser.

Wert: Klar, ein 20€ Gutschein ist exakt 20€ wert. Bei manchen Geschenken lässt sich der Wert aber nur schwer ermitteln. Was hat der Bilderrahmen des Kunstwerks meiner Schüler, was hat die Farbe gekostet? Mit wie viel Euro pro Stunde ist die Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler anzurechnen? Gab es zusätzliche Kosten für Benzin oder Busticket beim Kauf des Geschenks? Wie viele Quadratmeter Geschenkpapier wurden verwendet und wie viele Zentimeter des Zierbands? Wieviel % des silbernen Dekostifts wurden für die Unterschriften verbraucht? Zählt die Karte dazu oder nicht? Man kann diese Überlegungen beliebig ins Lächerliche hinein ausdehnen, wichtig ist, dass eine gewisse Verhältnismäßigkeit des Werts zur tatsächlichen Leistung gewahrt wird. Habe ich wirklich viel für die Klasse getan, dann kann ich guten Gewissens auch ein Geschenk annehmen, das ein klein wenig oberhalb der Bagatellgrenze liegt, habe ich eher Dienst nach Vorschrift geleistet, dann sollte ich das unterlassen.



auf der Seite gibt es einen Link zur Verwaltungsvorschriftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.06.2018 18:34:16

... ganz aktuell für Hessen zum 01.06.18

 

https://www.vbe-hessen.de/aktuelles/aktuelle-news/artikel/erlass-des-hkm-geschenke-bis-150-erlaubt/



In Bayern ist alles halb so wildneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2018 15:02:51 geändert: 11.07.2018 15:05:53

Zu den Regelungen in Bayern zitiere ich :

Geschenke für Lehrer

Lehrkräfte müssen wie alle Beamte jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Es ist ihnen deshalb grundsätzlich verboten, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen.

Eine geringwertige Aufmerksamkeit als Ausdruck der persönlichen Verbundenheit, die sich im Lauf eines oder mehrerer Schuljahre eingestellt hat, wäre jedoch nicht zu beanstanden. Feste Grenzen, bis zu welchem Gesamtbetrag Aufmerksamkeiten unbedenklich sind, gibt es aber nicht. Hier sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu beachten.

Selbstverständlich gibt es keine Verpflichtung von Eltern, sich an einem Geschenk für Lehrkräfte zu beteiligen.

https://www.km.bayern.de/schueler/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html

Also hier bei unssieht man das alles nicht soo eng. (hätte so mancher nicht vom schwarzen Bayern gedacht, gelle?!)   .

 

LG  

Hesse

 

 



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