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Forum: "Vertretungen - Ärger vorprogrammiert?"

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Abbummelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 21:25:03

oder "Überstunden in Freizeit ausgleichen" finde ich o.k. und ist ja auch so im Gesetz vorgesehen. Das geht im Prinzip natürlich nur über Mehrarbeit/Arbeitsverdichtung von KollegInnen (z.B. Aufhebung der Differenzierung) oder aber auch Unterrichtsausfall. So ist das eben, wenn nicht genügend Lehrkräfte für Vertretungsnotendigkeiten bereitgestellt werden.


@ skoleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 10:28:43

Deinen Vorschlag hatte ich bereits umgesetzt.
Reaktion: "Das kann doch nicht stimmen, so wenig Stunden?"oder "Ich bin Teilzeitkraft!" Einige Kollegen(Vollzeit) haben wirklich einen knallharten Plan und keine Zwischenfreistunden, d.h. ich kann diese Lehrer nicht heranziehen.
Interessant war auch, dass Stunden, die ausgefallen sind,(Klasse war auf Fahrt, etc.) von den Kollegen nicht als Negativ-Stunden gesehen werden, obwohl sie frei hatten.
Da wir den Vertretungsplan mit dem Computer erstellen, gibt es die Nachweismöglichkeit über gehaltenen und nicht gehaltenen Unterricht und das habe ich auch einigen Kollegen dargelegt und erklärt.


Einvernehmliche Lösungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 11:03:34

Wir versuchen, an unserer Schule möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Wo immer es geht, dürfen die Kolleginnen Stunden abbummeln. Allerdings darf ja bei uns kein Unterricht ausfallen, da wir eine verlässliche Grundschule sind. Meistens finden wir aber ganz gute Regelungen, damit niemand über Gebühr strapaziert wird. Auf die im Beamtenrecht vorgesehene unbezahlte Mehrarbeit verzichten wir lieber. Mithilfe unseres Vertretungskonzeptes klappt das ganz gut - allerdings nur, wenn nicht die Grippewelle zuschlägt.

Ein Problem ist der Erlass "Verbesserung der Rahmenbedingungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte". Entfällt Unterricht, weil eine Klasse nicht da ist, sind dies keine Minusstunden für die Teilzeitlehrkraft, sondern die Stunden sind als Teilzeitausgleich zu gewähren. Diesen Ausgleich bekommen Teilzeitkräfte wegen der Fülle der unteilbaren Aufgaben, die sie voll abzuleisten haben.

Die Idee dieses Erlasses finde ich gut, denn in der Tat leisten Teilzeitkräfte ja viele Aufgaben voll ab, werden aber nur anteilig bezahlt.

Allerdings ist diese Form des Ausgleichs problematisch, denn der Ausgleich erfolgt eher sporadisch und wird auch nicht gleichmäßig auf alle Teilzeitkräfte verteilt. Manche Kolleginnen kommen über Jahre hinweg niemals in den Genuss dieses Erlasses, andere profitieren recht häufig davon.

Außerdem haben wir als Schule immer ein Problem mit der Vertretung. Es darf nichts ausfallen. Gerade, wenn eine Klasse auf Klassenfahrt ist, brauche ich aber oft die Teilzeitkräfte zur Vertretung. Laut Erlass darf ich sie dann aber nicht einsetzen bzw. muss ihnen Ausgleich an anderer Stelle gewähren. Da laufen ganz leicht viele Plusstunden auf und ich habe Mühe, diese wieder auszugleichen.

Zum Glück kriegen wir die Probleme immer einvernehmlich in den Griff, aber es kostet oft viel Zeit, die jeweiligen Absprachen zu treffen.

Der Fehler im System liegt einzig und allein darin, dass wir unsere Stunden zu 100 % in den Plan stecken müssen. Wenn wir Reserven hätten, wäre das alles kein Problem.


Schlechtes Gewissenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 12:06:55

Vor allen Dingen in kleinen Kollegien ist es oft so, dass man (ich) ein schlechtes Gewissen hat, wenn man (ich) denn tatsächlich mal krank ist.
Jeder kennt wahrscheinlich die Situation, dass über den/die abwesende/n Kollegen/in ein wenig gelästert wird.
Klar wird dann den Kollegen mehr Arbeit aufgebürdet.
Ist es in größeren Kollegien einfacher, krank zu sein?


Abbbummeln?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 13:39:13

Ich kenne den Begriff nicht und bei unserem großen Kollegium ist das unbekannt. Im Bayern gibt es das nicht, denn im 2. Halbjahr fallen den Kollegen durch die Ferien so viele Stunden durch Ferien aus, dass das Abbummeln oder Abfeiern über Freizeitausgleich nicht vorgesehen ist.


@95i und doris1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leva Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 14:02:20

@95i:
Ich glaube, viele Lehrerinnen und Lehrer haben Probleme damit, sich krank zu melden - egal wie groß das Kollegium ist. Akten und Vorgänge kann man liegen lassen - Schülerinnen und Schüler eben nicht. Die Vertretung ist immer eine Belastung für die Kolleginnen und Kollegen.

Manchmal empfinde ich es schon als reichlich absurd, was sich so in einem Telefonat abspielt, wenn sich jemand bei mir krank meldet. Da ruft z.B. am Wandertag eine Kollegin an, weil sie sich aufgrund von Kreislaufproblemen kaum auf den Beinen halten kann. Sie fragt mich, ob evtl. eine Vertretung mit ihrer Klasse bis zum Wildpark wandern könnte, damit sie dann dort die Klasse in Empfang nehmen und auf dem Rundgang begleiten kann. Ich frage sie, wie sie das denn schaffen will, wenn es ihr so schlecht geht. Am Ende überzeuge ich sie dann, dass sie zu Hause bleibt. Sie ist erleichtert, weil ich ihr sage, dass sie wirklich krank ist und in diesem Zustand nicht in der Lage ist, zum Dienst zu erscheinen.

Ich organisiere eine Vertretung. Als ich 30 Minuten später in die Schule komme, treffe ich auf eine anderen Kollegin, die zum Wandertag erschienen ist, sich aber ebenfalls kaum auf den Beinen halten kann. Sie hat sich zur Schule gequält und erst ,als sie dort war, gemerkt, dass sie wirklich nicht arbeiten kann. Ich schicke sie schnellstens nach Hause und organisiere eine Vertretung.

Meine Kolleginnen fehlen wirklich nicht leichtfertig. Sie sind sehr verantwortungsbewusst, aber achten oft wenig auf sich selbst. Manchmal geht mir das echt zu weit.

Ich wünsche mir einfach, dass sie sich krank melden, wenn sie krank sind! Und dass sie so lange zu Hause bleiben, bis sie wieder gesund sind. Es ist doch niemandem geholfen, wenn sie krank in die Schule kommen.

@doris1
Wieso bummelt ihr keine Überstunden ab? Macht ihr unbezahlte Mehrarbeit auch über 3 Std. im Monat hinaus? Lehrkräfte sind doch keine Leibeigenen, sondern arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben so wie alle anderen Beamten auch.


@ levaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 16:31:30

Bei uns werden ab der 4. Überstunde die Überstunden gezahlt. Ich achte also schon darauf, dass die Kollegen möglichst die 4. Überstunde im Monat bekommen, so dass sie auch Geld dafür sehen.
Abbummeln gibt es bei uns aus bereits beschriebenen Gründen nicht. Ein Beamter, wie Du schreibst, hat nämlich nicht so viele freie Tag wie ein Lehrer Ferien hat.


abbummeln??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: 95i Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 16:40:44

Das ist in NRW nicht erlaubt.
"Es darf kein Unterricht ausfallen."
Das hat schon zu großem Ärger mit der (neuen) Schulleitung geführt.


4. Stundeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 19:23:33

auch bei uns gibt es diese gesetzliche Regelung. Aber WEHE, wenn wir das nicht im Blick haben und die 4. Stunde wirklich anfällt!
Das Budget der Landesschulbehörde sieht so etwas gar nicht vor! Wenn da plötzlich jemand kommt und sagt "Ich hab Geld zu kriegen!", dann bekommen die Schulleitungen einen Einlauf, der sich gewaschen hat!


Der Begriff "Abbummeln"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 22:29:58

klingt mir etwas anrüchig und von einem Hauch der Heimlichkeit umgeben, so wie es auch in einigen Beiträgen zum Ausdruck kommt. In der AVO zum Schulgesetz § 93 (NRW) heißt es dazu aber ganz nüchtern:
"Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb eines Schuljahres auszugleichen."
Noch Fragen?


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