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Forum: "Was ist für die Steuererkärung..."

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ich habneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.05.2007 17:20:14

mir eine Excel-Tabelle angelegt.
Hinter den Preisen sind 2 Spalten, die erste km überschrieben, da geb ichn die Entfernung zum Laden ein und in der 2. erscheinen automatisch ( km*2*0,3€) die Fahrtkosten.
Unten summierts dann Preise und Fahrtkosten erst getrennt auf und dann nochmal die Endsumme.
Die geb ich in Elster ein mit Text"siehe Anlage..."
Tabelle wird ausgedruckt beigelegt ( immer in Klarsichthülle mit den zugehörigen Belegen).
Genauso hab ich Exceltabellen für Versicherungen usw.
Hat bisher immer gut geklappt ( nur heuer wart ich schon lange auf Nachricht vom Finanzamt; wahrscheinlich weil ich das Arbeitszimmer mit mehr als 1250€ angesetzt habe + Einspruch im Voraus )
rfalio


Arbeitszimmer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.05.2007 19:02:17

Ich war der Meinung nachgelesen zu haben, dass man das Arbeitszimmer in der Steuererklärung 2006 nicht mehr angeben kann, da nichts mehr bekommt!!
Falsche Info? Hat schon jemand Erfahrung und absetzen können?
Vielleicht kann man ja das Arbeitszimmer nur bis zu einem bestimmten Betrag absetzen, keine Ahnung!!

Habe eh nur eine Ein- Zimmer- Wohnung und da natürlich ein integriertes Arbeitszimmer

Gruß,
Bea


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.05.2007 19:08:51

die Steuererklärung für 2006 gilt noch die alte (Übergangs)regelung.
http://www.br-online.de/geld/ard-ratgeber/archiv/2006/0211_7.htm

Aber wenn du doch gar kein Arbeitszimmer hast???


Danke für den Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.05.2007 20:55:10

habe eigentlich eine drei- zimmer- wohnung, jedenfalls zahle ich allein dafür. Aber meine Schwesterwohnt mit drin, hat ein Zimmer, ein gemeinsames und dann halt meins.... zahle aber alles alleine. Etwas kompliziert, aber prinzipiell kann ich das dann als Arbeitszimmer absetzen!

Lese mir mal den Link durch, vielen Dank nochmals!

Gruß,
Bea


abgabeterminneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:14:24

hab mal das alte forum herausgekramt, aber nichts über einen verbindlichen abgabetermin gefunden - in meinem ersten leben als unbeamtin war der termin immer ende mai - gilt das immer noch? hab nämlich noch eine erklärung für 2010 abzugeben oder kann ich das gepflegt haken?

unverzagte grüßt.


Ende Maineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:18:27

gilt noch immer:

http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/abgabefrist/

Ich würde die alte Steuererlärung auf jeden Fall noch abgeben. Vielleicht bearbeiten sie sie kommentarlos, vielleicht musst du aber auch nen Zuschlag zahlen. Der ist aber noch immer geringer, als auf die gesamte Erstattung zu verzichten, sofern du eine erwartest.


ah,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:20:41

danke, klexel, ich hab mir eingebildet, dass ich damit ewig warten kann...


du kannst nochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:21:33 geändert: 23.05.2012 14:23:39

viel länger abgeben, meine liebe.
für die einkommenssteuererklärung gibt es diese alten fristen schon lange nicht mehr...
ich hab letztes jahr die von 2008 abgegeben... ohne problem


aus wikipedia:

Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung), betrug bis 2007 gemäß § 46Vorlage:§§/Wartung/alt-URL-buzer Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. zwei Jahre. Seit dem Wegfall dieser Regelung zum Jahresanfang 2008 gilt die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, die vier Jahre beträgt.


ah, sänxälottneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:24:39 geändert: 23.05.2012 14:25:04

das ist so in etwa die art von informationen, die ich haben wollte


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:36:24 geändert: 23.05.2012 14:41:06

nicht alle Steuerklärungen sind freiwillige, und dann gilt das nicht, und deswegen würde ich die Fristen nicht ausreizen. Liegt auch immer im Ermessen der Finanzbeamten.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung-fristverlaengerung.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html

Für die freiwillige Steuererklärung gilt die 4-Jahresfrist:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/abgabefrist-fuer-die-freiwillige-steuererklaerung


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