Revolte oder ein Streik - kann ich mir bei derzeitig vorhandenen Kollegien nicht vorstellen, wenn eventuell nicht stattfindende Arbeitstragsverlängerung als Argument gegen gewerkschaftliche Betätigung vorgebracht wird.
Gerade dann hat man arbeitsrechtlichen Schutz.
@rhauda
Mein Einwurf besagte, dass es mich nervt, dass junge Leute über alte Gewerkschafter schimpfen und deren "Mauscheleien" für ältere, sie selbst aber gar nichts mehr tun, um irgendwelche Verbesserungen zu erzielen
So war der Einwand zu verstehen-
ich bin nicht betroffen, da in Bayern lebend, würde aber alle Möglichkeiten bis hin zur Musterklage (durch GEW-Rechtsschutz)ausschöpfen, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen.