Guten Tag,
leider ist der Artikel auf den sich die Diskussion bezieht recht unqualifiziert. Ich habe in der vergangenen Woche mit der zuständigen Mitarbeiterin der Datenschutzbehörde in NRW gesprochen. Sie teilte mir mit, man habe sich dort mit der Lernplattform Moodle bis heute nicht befasst. Die Aussage des zitierten Sprechers, dass man Lernplattformen nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwenden dürfe, sei in seiner Allgemeinheit aber richtig. Dem stimme ich übrigens ausdrücklich zu.
Ich habe dann mit ihr vereinbart sie nicht nur mit Informationen zu Moodle zu versorgen, sondern auch ein Gespräch zu führen.
Ich glaube, man muss genau schauen, was denn ein Nutzerprofil im Zusammenhang mit dem Einsatzbereich Schule ist. Die Institution Schule und der Lehrer erfasst im Unterricht eine Vielzahl von Schülerdaten: Anwesenheit/Unterrichtsstunde, Entschuldigt/nicht entschuldigt, Verhaltensdaten (Störung des Unterrichts, Mitarbeit, Bewertungen des Verhaltens (Kopfnoten), Leistungsdaten (Tests, Klassenarbeiten, Hausarbeiten, etc.), Verhaltens- und Leistungsentwicklungen. Diese Daten werden aggregiert und in Form von Zeugnissen dauerhaft dokumentiert. Die Dauer der Bearbeitung bei einer Klassenarbeit, einem Test wird zumindest beobachtet. Ich hab e es vor langer Zeit erlebt, dass einzelne Lehrer bei der Abgabe von Klassenarbieten auf den Bogen den Zeitpunkt der Abgabe notierten.
Der Einsatz einer Lernplattform ist nun Teil der Unterrichtsarbeit. Der Einsatz beugt sich demnach den Schulgesetzen der Länder, den Landesdatenschutzbestimmungen, den Erlassen und Verordnungen, curricularen Vorgaben und den Unterrichtskonzepten einer Schule sowie der Unterrichtsgestaltung des Lehrers. Vermutlich auch ungefähr in der Reihenfolge.
Daraus entstehen eine Vielzahl unterschiedlicher Festlegungen und Vorgaben. Die Lernplattform Moodle kann von jeder Schule mit etwas Kenntnis so angepasst werden, dass sie den jeweiligen Vorgaben entspricht. Es ist übrigens eine Mär, dass der Lehrer erkennen könne wie lange ein Schüler an einer Aufgabe gearbeitet hat. Wer in Moodle möchte, dass z.B. keine Zeiten der Bearbeitung einer Aufgabe angezeigt werden, kann auch dies festlegen. Nachteil ist dann jedoch, dass der Lehrer, der sagt, die Aufgabe solle bis Mittwoch, 18.00 Uhr abgegeben werden, nur noch sieht an welchem Tag die Abgabe erfolgte und die genaue Zeit nicht mehr dokumentiert vorfindet. Er muß sich dann auf das System verlassen, dass es danach keien Abgabe mehr zulässt.
Es gibt übrigens ernstzunehmende Diskussionen, die sagen, es sei Aufgabe des Lehrers, den Schüler zu beraten wenn er sehr lange bei der Aufgabenbearbeitung bräuchte, um ihm Hilfestellung zu geben. Gerade hier würde dann die Information lange Bearbeitung, sehr kurze Bearbeitung in Relation zu einem Testergebnis eine Lernförderdiagnose sehr unterstützen. Aus meiner Sicht dürften solche Daten aber nur dann gezeigt/genutzt werden wenn sie genau zu solchen Zwecken genutzt werden. Das entspricht dem Grundsatz des Datenschutzes, nur solche Daten zu erheben/vorzuhalten, für die ein Erhebungszweck vorliegt.
Die Datenschutzbeauftragten für viele Bundesländer haben sich mit dem Einsatz von Moodle befasst. In Bayern gibt es dazu einen separaten 'Erlass'. In NRW kenne ich persönlich mehrere Datenschutzbeauftragte für die Schulen bei den Schulträgern, die selber als Lehrer mit Moodle arbeiten und sich das genau angeschaut haben. In keinem Fall sind hier Bedenken entstanden, die nicht durch Einstellungen gelöst werden konnten. Das gleiche gilt übrigens auch für Hochschulen und Unternehmen.
Gruß
Ralf Hilgenstock
P.S. Ich arbeite seit fast zehn Jahren mit Moodle und unterstütze professionell mit unserem Team Bildungseinrichtungen Moodle zu verwenden. Zudem finanzieren wir die Entwicklung der Software, damit Sie u.a. Schulen kostenfrei zur Verfügung steht.