Ist ja nicht so dass man als Lehrkraft nicht eh schon ständig mit Rechtsanwälten zu tun hätte...
Die Aufsichtspflicht gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten einer Lehrkraft.
Verletzt eine Lehrkraft diese grob fahrlässig oder, wie in diesem Fall, sogar vorsätzlich, dann ist diese sowohl dienstrechtlich über ein Disziplinarverfahren als auch strafrechtlich zu belangen. Der Staat übernimmt hier bewusst keine Entlastung, um der Verletzung der Aufsichtspflicht nicht Vorschub zu leisten.
Im strafrechtlichen Bereich ist ja "nur" eine Bestrafung der Lehrkraft der Inhalt.
Unbenommen ist dann noch die Anwendung von zivilrechtlichen Klagen bei Unfällen mit Sach-/Personenschäden, bei denen von Schadensersatzforderung bis hin zur Zahlung von Renten alles vorkommen kann - je nach Folge der Aufsichtspflichtverletzung ("nur" Sachschaden, Personenschaden, Tötung).
Dass mein Chef so etwas überhaupt nicht tolerieren würde ist für mich von geringerem Interesse, aber es kommt der Anspruch der Kinder, das Recht auf Unterricht, zum Tragen. Sicherlich wird das eher von Eltern eingeklagt, aber vor allem am GY kann das schnell unangenehm werden, wenn nämlich ein Zögling die Abi-Prüfung nicht schafft und sich die Eltern an die Vorgesetzten bzw ans KM wenden, weil ihr Kind nicht im vollen Umfang unterrichtet wurde. Und ein noch so nett ausgedachtes Testsystem wird mich vor einer solchen Anschuldigung und den Folgen einer solchen Geschichte nicht schützen.
Abgesehen davon möchte ich keinen Eltern erklären müssen, dass ich ihr Kind deswegen vorzeitig aus dem Unterricht geschickt habe und es darum einen Unfall, im schlechtesten Fall mit Todesfolge, hatte, weil ein paar andere Schüler eine Note bekommen sollen...
Thomas