In Niedersachsen ist das nicht so,
siehe
www.schure.de unter dem Punkt Gesamtkonferenz.
Auch in NRW ist deine Interpretation fragwürdig.
Grundsätze sind eben nur Grundsätze, sowohl bei der Vertretungsplanung als bei der Planung der Aufsichten.
Eine Schulleitung hat ein eigenes Arbeitsprofil, das eindeutig festgegelegt ist. Die Gesamtkonferenz kann daher nicht über die Arbeitszeit der Schulleitung bestimmen.
Und in einer rechtlich "eigenverantwortlichen Schule" schon gar nicht. Dieses Recht hat nicht einmal der Schulvorstand, der in NDS. große Teile der Verantwortlichkeiten der GK übernommen hat.