zählen laut Arbeitszeitgesetz dann mit, wenn du keinen festen Arbeitsplatz hast oder diesen nicht aufsuchst, sondern dich z.B. auf einer Dienstreise befindest oder generell im Außendienst (Pharmavertreter, Staubsaugerverkäufer, Drückerkolonne...) tätig bist. Dann fängt die Uhr tatsächlich an zu ticken, sobald deine Haustür ins Schloss fällt, da die Reise dann ja mit zu deinen beruflichen Tätigkeiten zählt.
Der normale Weg zur Arbeit/Schule zählt natürlich nicht als Arbeitszeit. Interessant wäre diese Regelung für Referendare oder Fachleiter am Seminar, die ja ständig irgendwohin zu Lehrproben u.Ä. unterwegs sind.