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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"
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| Nö | | von: klexel
erstellt: 18.11.2012 19:23:13 |
Unterrichtsgänge finden ja nur innerhalb des Stadtgebietes also im Nahbereich der Schule quasi vor der Haustür der SuS statt.
Das stimmt nicht.
Wer nicht in einer Großstadt lebt, hat weitere (Anfahrts)Wege.
Ich lebe / unterrichte in einem Vorort von Hannover.
Museumsbesuche, Betriebserkundungen, Schlittschuhlaufen, Kinobesuch etc. finden fast immer dort statt. Das geht nur mit Bus und Stadtbahn und dann quer durch die Stadt. Dazu sind viele unserer 5.Klässler alleine noch nicht fähig, weil sie es von zu Hause aus noch nicht gelernt und geübt haben.
Da brauchst du schon 2 Begleiter, die die SuS in den Stadtbahnwagen im Zaum halten, dafür sorgen, dass sie ihre Tickets dabei haben und entwerten, gemeinsam an der richtigen Stelle ein / umsteigen, weil sie die Strecken nicht kennen etc.
Unterrichtsgang heißt ja nicht zwingend, dass man GEHEN muss |
| Buch | | von: sofawolf
erstellt: 19.11.2012 09:09:23 |
@ klexel,
da hast du schon recht: maßgeblich ist, was in meinem bundesland gilt, aber von einem seriösen buch zum thema schulrecht erwarte ich von allgemeinen aussagen schon, dass sie allgemein gelten. ansonsten hätte der autor formulieren müssen: "in manchen bundesländern" oder "nicht in allen bundesländern" o.ä.
ich habe bisher in den berliner dokumenten wie gesagt nur gefunden, wann es unbedingt 2 begleitpersonen sein müssen. der berechtigte umkehrschluss ist dann schon, dass es nicht immer 2 sein müssen, oder?
ansonsten, ja, klar, man kann sich irren. jetzt ging es mir aber erst mal um eine art gesamteindruck und die habe ich jetzt.
danke euch allen!!! |
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