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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"

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@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 16:47:25

Eltern sind bei Schülern meist nicht beliebt als Begleitpersonen.

So kann man das nicht sagen. Zumal hier Eltern mitlesen. Die Lehrer wollen allen Kindern der Klasse eine Chance geben, unabhängig von der Oberaufsicht eines Elternteils, sich bei externen Schulveranstaltungen in die Gruppe einbringen zu können.


praktisch vs. rechtlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 17:33:11

Zwei Begleitpersonen sind bei unverhergesehenen Ereignissen immer von Vorteil, denn wer achtet auf die Gruppe, wenn ein Kind z. B. verletzt wurde? Da möchte ich mal den SL sehen, der nur einen Begleitperson genehmnigt hat.

Unterrichtsgänge finden ja nur innerhalb des Stadtgebietes also im Nahbereich der Schule quasi vor der Haustür der SuS statt. Von daher kann auf eine zweite Begleitperson verzichtet werden.

Also auf dem Weg zum Kino/Theater/Veranstaltungsort reicht die Begleitung einer Aufsichtsperson rechtlich gesehen aus.

Wennn etwas passiert 112 wählen und den Verletzten/Verunfallten mit dem Rot-weißen Taxi in die Notaufnahme bringen lassen und beim rest der Gruppe bleiben. Schule telefonisch benachrichtigen und Eltern informieren lassen. dazu reicht eine Begleitperson nach Auffassung der obersten Schulbehörde.

Ob dies von der rechtsprechung im Einzelfall ebenso gesehen wird, ist eine andere Sache. - Und von daher ist es besser zu zweit zu begleiten.


Ich hatte kürzlich eine überschaubare Gruppe, mit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 19:02:10

der ich an einer Ampel die Ampelphasen gestoppt habe als Vorbereitung zum Bu einer Ampelkreuzungssteuerung.

Das ging locker mit einer Person.


ich würde niemalsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 19:11:18

ohne eine zweite Begleitperson mit einer ganzen Klasse losziehen wollen. Es geht dabei nicht nur darum, dass einem Kind etwas passieren könnte, sondern auch darum, dass mir selbst etwas passieren kann.

Eine Kollegin von mir hatte einmal bei einer Tagestour einen solch heftigen Migräneanfall, dass sie für mehrere Stunden in einer Arztpraxis betreut werden musste, einen Großteil dieser Zeit war sie ohne Bewusstsein. Ohne eine weitere Begleitperson wäre die ganze Klasse dann für mehrere Stunden unbetreut in einer fremden Stadt gestanden - keine schöne Situation!

Was das "alleine nach Hause gehen" angeht, würde ich mir bis zur Volljährigkeit der Kinder _immer_ eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern geben lassen.

mfg hbeilmann


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 19:23:13

Unterrichtsgänge finden ja nur innerhalb des Stadtgebietes also im Nahbereich der Schule quasi vor der Haustür der SuS statt.

Das stimmt nicht.

Wer nicht in einer Großstadt lebt, hat weitere (Anfahrts)Wege.

Ich lebe / unterrichte in einem Vorort von Hannover.
Museumsbesuche, Betriebserkundungen, Schlittschuhlaufen, Kinobesuch etc. finden fast immer dort statt. Das geht nur mit Bus und Stadtbahn und dann quer durch die Stadt. Dazu sind viele unserer 5.Klässler alleine noch nicht fähig, weil sie es von zu Hause aus noch nicht gelernt und geübt haben.
Da brauchst du schon 2 Begleiter, die die SuS in den Stadtbahnwagen im Zaum halten, dafür sorgen, dass sie ihre Tickets dabei haben und entwerten, gemeinsam an der richtigen Stelle ein / umsteigen, weil sie die Strecken nicht kennen etc.

Unterrichtsgang heißt ja nicht zwingend, dass man GEHEN muss


Dienstrechtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 20:12:05 geändert: 18.11.2012 20:13:21

@klexel, habe ich auch nicht gesagt. Dank meiner bergmännischen ausbildung weiß ich bestens, was sich hinter "Befahrung" alles verstecken kann.

Ein Dienstgang findet am Dienstort statt. Das heißt ja nicht, dass lediglich zu Fuß gegangen werden darf. Über den Zweck und den Zielort ist der Dienststellen-Leiter zu informieren (Kontrollmitteilung). Es bedarf keiner ausdrücklichen Genehmigung für einen Dienstgang. Der gilt per se als genehmigt, wenn nicht widersprochen wird.

Im Gegensatz dazu steht die Dienstreise, die in jedem Fall beantragt werden und vorab genehmigt werden muss.

Für LuL übersetzt:

Unterrichtsgang siehe Dienstgang.

Exkursion siehe Dienstreise.


Rechtlich gesehen reicht 1 Begleitperson oft ausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 21:38:59

@ missmarple93

"Also auf dem Weg zum Kino/Theater/Veranstaltungsort reicht die Begleitung einer Aufsichtsperson rechtlich gesehen aus."

danke auch dir (und allen anderen). das ist das, was ich mal "klar haben" wollte.

es geht mir nicht darum, was gut oder empfehlenswert ist, denn ich selbst würde auch immer am liebsten zu zweit eine klasse begleiten!!! im letzten schuljahr fiel meine begleitung überraschend aus. ich hatte dann nur die möglichkeit, den museumsbesuch abzusagen oder alleine zu gehen. es waren damals auch zufälligerweise 9 (!) schüler. ich entschied mich für alleine. bei 25 schülern hätte ich das nicht gemacht!

wie gesagt, auch günther hoegg sagt in seinem buch "schulrecht", dass im regelfall keine zweite begleitperson nötig ist - auch wenn er es empfiehlt. (ich würde es auch empfehlen.)


Esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.11.2012 21:46:32

ist aber ziemlich egal, wenn dir jemand aus NRW, Nds oder TakaTukaland sagt, wie es beim ihm geregelt ist.

Im Zweifelsfall gilt die Regelung in deinem Bundesland - also Berlin.
Also solltest du dir dort den Paragrafen raussuchen, mit oder ohne Schulleiter - und nicht aus einem allgemein gehaltenen Buch.


Buchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2012 09:09:23

@ klexel,

da hast du schon recht: maßgeblich ist, was in meinem bundesland gilt, aber von einem seriösen buch zum thema schulrecht erwarte ich von allgemeinen aussagen schon, dass sie allgemein gelten. ansonsten hätte der autor formulieren müssen: "in manchen bundesländern" oder "nicht in allen bundesländern" o.ä.

ich habe bisher in den berliner dokumenten wie gesagt nur gefunden, wann es unbedingt 2 begleitpersonen sein müssen. der berechtigte umkehrschluss ist dann schon, dass es nicht immer 2 sein müssen, oder?

ansonsten, ja, klar, man kann sich irren. jetzt ging es mir aber erst mal um eine art gesamteindruck und die habe ich jetzt.

danke euch allen!!!


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2012 17:27:47 geändert: 19.11.2012 17:31:03

Ich würde niemals ein Kind meiner Klasse vom Unterrichtsgang alleine in den Rettungswagen lassen (Klasse 6).
Außerdem kannst du nie dafür garantieren, dass du die Eltern über die Schule erreichst.
Neben den schulrechtlichen Fragen, sollte man sich auch noch die Bestimmungen der zuständigen Gemeine-Unfall-Kasse ansehen.
Qbakunix
Ich habe persönlich nichts dagegen Eltern mitzunehmen, aber als ich selber in der GS war fand ich es schon blöd, wenn Eltern dabei waren und die Schüler meiner Klasse fanden die Idee auch nicht besonders prickelnd. Zudem muss man Eltern dann auf die Schweigepflicht hinweisen.


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