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Forum: "Nachteilsausgleich"
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| @missmarple | | von: ysnp
erstellt: 14.04.2017 14:20:36 geändert: 14.04.2017 15:03:54 |
Deine Verärgerung kann ich gut verstehen. Mir ist es schleierhaft, warum man in Schulen wegen des Datenschutzes so viel Aufhebens macht. Hier schwingt ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Lehrern mit. Eine andere Erklärung habe ich dafür nicht. Wie oft hat man den Lehrern schon unterstellt, sie hätten Vorurteile. Vorurteile sind unprofessionell. Da kann man den Lehrern gleich vorwerfen, sie wären unprofessionell. Gerade pädagogisch und psychologisch (Lehrer, Sozialarbeiter etc.) geschultes Personal benötigen den Austausch, damit sie dem Schüler möglichst schnell und gezielt helfen können. Als Grund - und Hauptschulen noch unter einer Schulleitung zusammen waren, gab es doch auch kein Problem, ebenso gibt es innerhalb einer Schule kein Problem. Sind denn die Lehrer einer anderen allgemeinbildenden Schule so anders? Durch die Nichtweitergabe von wichtigen Unterlagen wird nur die Kontinuität in der Förderung unterbrochen. |
| bereinigte Akten | | von: palim
erstellt: 14.04.2017 15:02:43 |
Durch die Nichtweitergabe von wichtigen Unterlagen wird nur die Kontinuität in der Förderung unterbrochen.
Gleiches gilt für andere Übergänge, z.B. vorschulische Frühförderung + Einschulung oder Schulwechsel durch Umzug. Da behindert die Behörde mit ihren Vorgaben die professionelle Arbeit der Therapeuten und Lehrkräfte. |
| Neuanfang | | von: missmarpel93
erstellt: 14.04.2017 15:04:36 |
Der falsch verstandene Datenschutz wird im allgemeinen damit begründet, dass die SuS an den weiterführenden Schulen die Chance für einen Neuanfang haben sollen. Folglich hat man als Klassenleitung im fünften Jahrgan nur den Anmeldebogen mit der Grundschulempfehlung und das letzte zeugnis als basisinformation. Ob es in der GS ein eingeleitetes und nicht abgeschlossenes AOSF-Verfahren oder individuelle Förderziele bereits gegeben hat, erfährt man im regelfall nicht. E gibt auch keine Verpflichtung für die Grundschullehrkräfte an den pädagogischen Konferenzen des Doppeljahrgans 5/6 teilzunehmen. Diese Teilnahme ist freiwillig. Es gibt engagierte GS-Lehrkräfte mit denen man sich gut austauschen kann und die ein echtes Interesse haben, ob ihre "Großen" an der neuen Schule einen guten Start haben oder ob es ggf. Schwierigkeiten gibt. In vielen Fällen decken sich die Einschätzungen der neuen Klassenleitungen, die die Fünfer erst knapp ein halbes Jahr kennen, mit den Erfahrungen die dei GS-Lehrkräfte mit ihren Zöglingen in der Grundchulzeit gemacht haben. Hier können dann ganz kurzfristig Fördermaßnahmen eingeleitet werden. In anderen Fällen braucht es erst einmal Zeit, bis bestimmte Schwächen festgestellt werden können. Dieser Zeitraum ist vertane Zeit. Können AOSF-Verfahren dann nicht innerhalb der sechsten Klasse abgeschlosen werden, weigert sich die Bezirksregierung den Förderbedarf anzuerkennen. Somit kann dann auch kein Nachteilsausgleich mehr gewährt werden, da die Kontinuität in der Förderung nicht mehr gegeben ist. Eventuelle Förderung ist dann einzig und allein sache der Klassenleitungen und teilweise vom Wohlwollen der Sonderpädagogen abhängig, die die amtlich festgestellten Inklusionskinder in ihren Entwicklungsschwerpunkten fördern. Aus meiner Erfahrung an einer IGS komt auf die drei (amtlich festgestellten) Inklusionsschüler in einer Regelklasse die doppelte Anzahl von Schülern, die ebenfalls hohen Förderbedarf haben. Dabei sind die Schüler, die keine ausreichenden Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (DAZ-Förderung) haben, noch nicht mitgerechnet. So kommt man - nimmt man diejenigen dazu, die Schwierigkeiten im Fach Mathematik haben - auf ca. 60% der KKlasse, die zusätzlich zum normalen binnendifferenzierten Unterricht individuell gefördert werden müssen. Somit stößt die klassenweise Beschulung selbst bei gößten Anstrengungen an ihre Grenzen. Ziel des Klassenunterrichtes ist es ja, die Vorgaben des Kernlehrplanes zu erreichen, damit am Ende der SekI möglichst viele SuS einen Mittleren Schulabschluss erreichen und die Zahl derjenigen, die die Schule mit einem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einem erweiterten Hauptschulabschluss nach Klasse 10 verlassen, die 30%-Marke nicht überschreitet. Die Wünsche der Eltern mit leistungsschwächeren Kindern und die derjenigen mit leistungsstärkeren Kindern unter einen Hut zu bekommen ist von Jahr zu Jahr schwieriger und lässt mich manchmal sehr sehr formal reagieren, um mich nicht angreifbar zu machen. Ansonsten steht nämlich immer ein Elternteil bei der Abteilungsleitung auf der Matte und beschwert sich, dass die Bedürfnise seines Kindes nicht ausreichend berücksichtigt werden und ihm somit Chancen genommen werden.. |
| In Bayern entscheidet laut der Bayerischen Schulordnung | | von: hesse
erstellt: 14.04.2017 15:28:08 geändert: 14.04.2017 15:29:08 |
über den Nachteilsausgleich je nach Schulart der Schulleiter (Grund-, Mittelschulen, Förderzentren sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) bzw. die Schulaufsicht (Realschulen, Gymnasien und Berufliche Schulen sowie den entsprechenden Schulen zur sonderpädagogischen Förderung), wenn es sich nicht um eine Lese-Rechtschreib-Störung handelt (Nur bei dieser entscheidet grundsätzlich der Schulleiter) - § 35. Voraussetzung ist in der Regel ein schriftlicher Antrag, es sei denn, die Beeinträchtigung ist offentsichtlich (§ 36 Absatz 2 bzw. 3). LG Hesse |
| bereinigte Akten | | von: palim
erstellt: 14.04.2017 15:29:09 |
Ich teile von meiner Seite sowohl die Beobachtung zu den Übergabe-Gesprächen in Klasse 5 als auch die Einschätzung des Anteils der förderbedürftigen SuS innerhalb der Klasse. Kinder mit festgestelltem Förderbedarf haben bei uns (bisher noch) andere Zeugnisse, der Förderbedarf samt Schwerpunkt wird im Zeugnis unter Bemerkungen aufgeführt, der Förderbedarf aller dieser Kinder MUSS in Klasse 4 erneut überprüft werden (also 2 Verfahren pro Kind in der GS) und die Kinder gehen MIT Förderbedarf an die nächste Schule. Dort bekommen sie, anders als an der GS, pro Kopf -FöS-Stunden, die GS erhalten nur die 2Std./Woche/Klasse pauschal. Die Akte wird mit den Unterlagen weiter gegeben. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis erwähnt, Unterlagen sollten in der Akte sein, es gibt bisher keine Aufforderung, die Akte zu bereinigen, allerdings (und das ist für mich vorauseilender Gehorsam) ab und an SL in der GS, die meinen, die Akte müsse geleert werden. Damit dürfen die GS-LuL dann einen erheblichen Teil ihrer Arbeit und ihres Aufwandes selbst wieder vernichten. |
| Inklusionskinder | | von: missmarpel93
erstellt: 15.04.2017 12:53:41 |
Kinder mit festgestellten Förderbedarf (AOSF-Verfahren) sind nicht das Problem, zu mal deren Interessen innerhalb des regulären Bildungsganges an einer weiterführenden Schule durch die Sonderpädagogen wahrgenommen werden. Für fachlehrer ist in erster Linie interessant, ob die betroffenen Schüler zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden müssen. Schüler mit Förderbedarf KME, Hören, Sehen etc. verfügen im Regelfall über Hilfsmittel, die über die Hauptfürssorgestelle oder die Krankenkassen zur Verfügung gestellt und somit zugelasssen sind. Dennoch muss im Einzelfall ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser muss aber nur auf einen entsprechenden Antrag der Eltern hin genehmigt werden. Über die Gewährung entscheidet in NRW die Schule bzw. Schulleitung gemäß der Vorgaben der Schulaufsicht (schulfachlicher Dezernent). Die häufigste Form des anchteisausgleiches ist die Verlängerung der Bearbeitungsdauer von Klassenarbeiten und Prüfungen. |
| Nachteilsausgleich und sonderpädagogischen Förderbedarf | | von: silberfleck
erstellt: 17.04.2017 19:46:00 |
werden leider nicht immer differenziert betrachtet. Bei Schülern mit p.F. werden die Akten unbedingt weitergegeben zumindest im Hinblick auf selbigen . Wir versuchen auch bei allen anderen Kindern Unbereinigte zu erhalten, meist muss man frühzeitig bei der GS Anfragen. Eigentlich dürfte der Datenschutz dabei keine Rolle spielen, da ja alle Lehrer unter Schweigepflicht stehen. In RLP gilt, dass der Grund für einen Nachteilsausgleich auch von der Schule festgestellt werden kann, es muss nicht unbedingt ein Attest vorliegen. In der Regel fordern wir diese aber. Fördern kann ich aber nur, wenn ich es weiß. Mich als Lehrer aber "dumm stellen" und erwarten, dass die SL mir sagt, was ich zu tun oder zu lassen habe, halte ich gelinde gesagt für unverfroren . Ich bemerke doch in den Fächern, die ich unterrichte, ob ein Kind besonders Probleme hat oder nicht und man kann dann zumindest erwarten, dass ich die Eltern darüber informieren. Wenn ein Grund für einen Nachteilsausgleich vorliegt, entscheidet die Schule, ob und in welcher Form er zu gewähren ist. Die Schule muss,kann und braucht keine Therapie anzubieten. Aber wir würden jemandem mit Sehfdhler ja auch nicht die Brille wegnehmen oder einem anderen das Hörgerät. |
| @silberfleck | | von: missmarpel93
erstellt: 18.04.2017 06:39:19 |
Du magst es unverfroren nennen, es ist nut konsequent. Schule ist Behörde und dort wird auf Anweisung hin gearbeitet. Im übrigen ist die gewährung von Nachteilsausgleich gem. APO-SI in NRW keine "Muss-Bestimmung". In der APO steht sinngemäß " ... kann auf Antrag durch die Eltern gewährt werden. Darüber entscheidet die SL ..." D.h., es nutzt nichts wenn ich im Unterricht feststelle, dass ggf. Förderbedarf benötigt wird. Ich kann dann zwar durch binnendifferenzierte Mßnahmen im Untericht Unterstützung geben. Mit Förderug im gesetzlichen Sinne und anchteilsausgleich hat das nur wenig zu tun. Nehmen wir an, ich vermute eine Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS). Der nachteilsausgleich besteht in längerer Bearbeitungszeit von Klassenarbeiten. Diese wird aber nur gewährt, wenn der betreffende Schüler regel mäßig am LRS-Förderunterricht teilnimmt. Und jetzt geht das Gerenne los. Zum einen müssen die Eltern davon überzeugt werden, ihr Kind testen zu lassen und im positiven Fall einen Antrag an die SL zu stellen., zweitens muss das Kind von der SL einem Förderkurs zugewiesen werden. Dafür muss ggf. ein Kurs wegen Überschreitung der Höchstgrenze geteilt werden. Das hat wiederum Auswirkung auf die Unterrichtsverteilung. Im laufenden Schulhalbjahr wird die SL also nicht zustimmen sondern aus organisatorischen Gründen auf Zeit spielen. Solange aber nichts entschieden ist, gibt es keinen Nachteilsausgleich. Die verlängerten Klassenarbeitsbearbeitungszeiten führen zu Mehrarbeit bei den Lehrkräften, die - Aussage des zuständigen PR - auch bezahlt werden muss. Es ist also nicht unverfroren sich so, wie ich es in meinem Post dargestellt habe, zu verhalten sondern der Stelung als öffentlich Bediensteter angemessen. Ich bin tarifbeschäftigte Arbeitskraft im ÖD und erledige meine Aufgaben gegen Entgelt. Altruisten mögen ihre pädagogische Ader ausleben, mir ist das Hemd näher als die Jacke (Rock). |
| was man vor Augen hat | | von: palim
erstellt: 18.04.2017 12:57:28 |
So hat jeder andere Bedingungen vor Augen. Nachteilsausgleich kann eben auch bei Kindern mit Hörgeräten oder auch bei Beeinträchtigung des Hörens, die durch Hörgeräte etc. nicht verbessert werden - letztlich sind auch Hörgeräte + FM-Anlage nicht gleichbedeutend mit "normalem Hören". Diesen Kindern kann man zwar im Klassenverband etwas vermitteln, aber Gruppenarbeiten sind z.B. bei meinem Schüler nicht möglich, wenn im Klassenraum weitere Gruppen miteinander sprechen. Er hat keine Chance, sich unter diesen Bedingungen mit anderen auszutauschen. Somit gibt es Hörerleichterung, sodass er den Raum verlassen darf. Ähnlich schwierig ist es, phonologische Übungen in einem solchen Umfeld zu machen - wobei es auch da mehr Unterstützung und auch mehr Zeit braucht. Klassenarbeiten waren zu dem Zeitpunkt noch in weiter Ferne, aber "mehr Zeit" kann eben auch bedeuten, dass man den Lernerfolgen mehr Zeit einräumt oder dass man bestimmte Fähigkeiten weniger stark bewertet, weil dieses Kind sie nur schwer erbringen kann oder Ersatzleistungen angesetzt werden müssen. Auch hinsichtlich LRS oder Dyskalkulie gibt es durch den Nachteilsausgleich weitaus andere Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung, sodass den Kindern ein anderer Rahmen gesteckt wird, der bei vielen lernförderlich ist - einschließlich dem Aussetzen der Note. Zudem sind die Hürden in der GS in Nds. weit geringer: es braucht keinen Antrag der Eltern und keine Atteste über LRS oder anderes, die Lehrkräfte diskutieren den Sachverhalt in einer Klassenkonferenz und entscheiden. Förderkurse oder Förderstunden gibt es nicht, sie sind zwar in Erlassen als Möglichkeit angeführt, die Schulen haben aber gar keine Stunden dafür, sodass sie nicht eingerichtet werden können. Ein FöS-Verfahren ist erheblich umfangreicher, braucht viel mehr Zeit... und kann zieldifferente Beschulung festlegen oder auch nicht, letztlich gibt es auch dann (fast) keine Förderstunden, denn die Grundversorgung verdampft durch die vielen Aufgaben, die damit abgedeckt werden müssen. Auch ich finde, dass es viel Arbeit ist, sich in die speziellen Bedingungen der Beeinträchtigungen einzuarbeiten. Als Fachlehrer ist das weit schwieriger, das sehe ich auch so. Um so mehr komme ich für mich zu dem Schluss, dass es an der Grundschule sinnvoller wäre, die Hauptfächer in der Hand der Klassenlehrkräfte zu lassen, aber in Nds. gibt es eine Verpflichtung, ein Fach ab Kl.3 abgeben zu müssen (ja, da gibt es auch Vorteile,die man anführen kann). Der Förderung und Differenzierung wäre es m.E. zuträglich, wenn Lehrkräfte die Bedürfnisse im Blick hätten und das ist in der eigenen Klasse einfacher. Als Fachlehrkraft mit geringem Stundenumfang und durch die Fachlichkeit begrenzte Inhalte ist die Differenzierung noch schwieriger zu leisten. |
| @palim | | von: missmarpel93
erstellt: 18.04.2017 14:31:43 |
Es gibt doch schon Schwierigkeiten, wenn ich den Eindruck habe, ein Kind könne schlecht sehen oder hören. Ich kann meine Beobachtung nur in einem Telephonat oder einem Gesprächstermin den Eltern mitteilen, verbunden mit der Bitte das Kind einem entsprechenden Dacharzt vorzustellen. Wenn ich Glück habe, ist die Eltern Reaktion nicht folgendermaßen: "Wir wissen, dass xy schlecht sieht, das war schon Thema in der GS, aber erweigert sich eine Brille aufzusetzen." Spätestens da erlahmt mein Interesse an entsprechender Förderung. Sitzt das Kind eben hinten, bekommt Ärger w. Unterrichtsstörung, wenn es die Sitznachbarn nach dem Tafelanschrieb fragen muss. |
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