Wenn Schüler zwischen zwei Zensuren stehen, kann man ja durchaus überlegen, ob ma Gnade vor Recht ergehen lässt.
Ansonsten können wir doch keine Leistungen bescheinigen, die nicht erbracht wurden.
Um einmal "dienstlich" zu werden: Die Erteilung von Zensuren und damit verbunden den Abschlüssenist eine hoheitliche Aufgabe, die uns zwar einen pädagogischen Spielraum gewährt, aber am Ende muss immer eine gerechte Beurteilung stehen.
Darauf muss sich die Gesellschaft verlassen können.
Zudem fördern wir die Null-Bock-Haltung, wenn wir am Ende doch immer wieder einknicken.