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Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"
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| Es gibt ein rechtskräftiges Urteil | | von: silberfleck
erstellt: 06.07.2009 21:07:42 |
(aus Baden-Württemberg, Aktenzeichen 9S2735/04) in dem Eltern zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe verurteilt wurden, da sie mit ihren zwei Grundschulkindern zwei Wochen vorher in Ferien flogen, obwohl die Schule den Antrag auf Beurlaubung ablehnte.
Begründung: Die Schule ist weder berechtigt noch verpflichtet, Kindern außerhalb der Ferien Urlaub zu gewähren.( Ausnahme besondere Gründe) Ein besonderer Grund habe nicht vorgelegen, da alle Eltern gezwungen sind, längere gemeinsame Reisen nur in den Ferien vorzunehmen.
Klar werden solche Fehltage als unentschuldigt gezählt, aber in Abschlusszeugnissen gibt es keine Fehltage.
Es ist auch zu vermuten, dass solche Fehltage einreißen, wenn es sich erst einmal herum spricht, dass die manche Schulbehörden nicht
entsprechend reagieren.
Da ich ja auch Mutter eines schulpflichtigen Kindes bin, darf ich dann ja wohl auch eher mit ihm eine Urlaubsreise machen, denn auch für uns wäre der Urlaub dann wesentlich preiswerter! |
| Sinnloser Stress | | von: rhauda
erstellt: 06.07.2009 22:34:25 |
An meinser letzten Schule hattenw ir das schon alles einmal durch:
Antrag, Ablehnung, dann Anruf, dass Kind krank ist.
Entschuldigungsschreiben kam nach den Ferien.
Klassenlehrer wusste schon, was Sache ist und rief mehrmals an, fuhr sogar beim Kind zu Haus vor.
Ohne Erfolg, logischerweise.
Einleitung Bussgeldverfahren. Einspruch der Eltern, Bussgeldverfahren niedergeschlagen. Riesenaufriss mit Beschwerde bei der Bez.-Reg. Die sagt, wir sind verpflichtet, die Entschuldigungsschreiben der Eltern anzuerkennen.
Eltern und Kind grinsen uns fortan ins Gesicht. Kommentar des Vaters: "Ich weiss nicht, wie das kommt, unsere Kinder werden immer vor den Ferien krank. Das wird wohl noch haeufiger vorkommen."
Noch Fragen?
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