Dass die einzelnen Länder diese Regelung unterschiedlich haben, ist mir klar. Ich kenne die rechtliche Regelung für BaWü nicht (irgendwie hatte ich immer BY im Kopf...), aber allein die Tatsache dass in Bayern Proben nicht zurückgegeben werden müssen hat mich dann doch nachdenklich gemacht (irgendwann war da mal was im Seminar...).
Vielleicht wäre es eine Hilfe, wenn jemand aus BaWü entsprechende Texte aus dem Schulgesetzen findet?
Zum Thema 6 in Aufsätzen - ich schreibe in den Aufsätzen von 7-9 meistens Textaufgaben. Dadurch kommt auch nahezu kein Schüler auf eine Gesamtnote von 6, nur weil er in einem Bereich eine Themaverfehlung geschrieben hat. Grundsätzlich gilt für mich aber die Regelung (wie oben beschrieben, da die Kinder in den Qualiprüfungen genauso bepunktet werden.
Th