nicht schwer Adressen zu kaufen mit allem was dazugehört.
Bspw. Lastschriftverfahren können durchgeführt werden, ohne dass bei es dem ausgewählten Konto eine Karte, geschweige denn ein Onlinekonto gibt.Da muss man bei jeder unzulässigen Kontobewegung Anzeige erstatten. Nicht viel anders ist es bei unberechtigten nötigenden Rechnungen und Mahnungen.
Meine Erfahrung mit der Polizei sind diese, dass man schon ganz schön deutlich auf eine Anzeige bestehen muss, weil Polizeibeamte, die nicht ständig mit der Materie zu tun haben, nicht wirklich sattelfest sind (was bei dem Umfang der heutigen Möglichkeiten auch kein Wunder ist - wer ist da schon überall Insider).
Bei meinem Emailkonto nutze ich die Funktion - email absender blockiern, sperren und zurücksenden. Der Vorteil ist, dass es als mailer dämon an den Absender zurück geht als sozusagen nicht vorhandene/ zustellbare Anschrift.
Das hilft z.B. auch gut bei Spam. Ok ist manchmal echt ein hoher Zeitaufwand, der sich aber bisher bewährt hat.
Ansonsten würde ich weder zahlen, noch antworten. Erst wenn was richtig Amtliches kommt mit dem Anwalt meines Vertrauens reagieren. Wenn es wirklich zum Termin kommt kann man immer noch zahlen und einen Vergleich aushandeln.
Ich hoffe für euch, dass alles gut für euch aus geht.
Unterstützende Grüße von hops