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Forum: "4teas Lexikon rund um den Schulbetrieb"

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weitere Erläuterungen (NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.01.2010 15:02:11 geändert: 01.01.2010 15:17:02

Ich möchte silberflecks Erläuterungen für NRW ergänzen:

2. Ausbildungsseminar
= wie RLP, aber nur 2 Fächer
4. Anwärter
dito
6. Fachleiter
dito

7. Fachkonferenzleiter
Der heißt in NRW Fachvorsitzende(r). An größeren Schulen wird dazu noch ein Stellvertreter sowie ein Medienbeauftragter gewählt. Eltern- und Schülervertreter haben in der Fachkonferenz beratende Stimme und wählen nicht mit.

13. Grundschule
vergleichbar

14. Hauptschule
Die Hauptschule umfasst 5. bis 10. Schuljahr. Die Klasse 10 A führt zum Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10, die 10 B zur Fachoberschulreife (FOR) und ist damit dem Realschulabschluss gleichgestellt. Mit einem besonderen Notendurchschnitt erhält man die Qualifikation (FOR-Q) und kann in die gymnasiale Oberstufe übergehen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Hauptschule/index.html

15. Gymnasium
Das Gymnasium umfasst die Klassen 5 - 13. Die jetzigen 9. Klassen werden erstmalig in Klasse 12 Abitur machen(G 8).
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/index.html

17. Gesamtschule
Gesamtschulen sind immer Ganztagsschulen und umfassen Sekundarstufe I und II (Klasse 5 - 13)
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/index.html

18. Realschule
Die Realschule führt zur mittleren Reife, genannt Fachoberschulreife (FOR). Unter bestimmten Bedingungen (ca. Notendurchschnitt 3) bekommt man die Qualifikation (FOR-Q) und kann in die gymnasiale Oberstufe übergehen. Die Realschulen sind nicht leistungs-, sondern neigungsdifferenziert, und zwar ab Klasse 7. Angeboten werden Französisch, Sozialwissenschaften sowie eine Naturwissenschaft und an größeren Schule zudem ein Fach aus dem technischen (Informatik, Technik oder Hauswirtschaft) oder musisch-künstlerischen Bereich.

18 c: Verbundschulen
Im ländlichen Bereich können Verbundschulen eingerichtet werden, wenn mangels Anmeldezahlen die Einrichtung einer Hauptschule nicht möglich ist. Verbundschulen sind Haupt- und Realschule unter einem Dach bzw. unter einer Verwaltung.

19. Förderschule
vergleichbar



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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.01.2010 17:00:06

17. Gesamtschule
Gesamtschulen sind immer Ganztagsschulen und umfassen Sekundarstufe I und II (Klasse 5 - 13)
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/index.html

In NRW werden Neugründungen von Gesamtschulen nur noch in Halbtagsform durch das Schulministerium genehmigt. Diese Verwaltungspraxis wird so lange verfolgt, bis die alle anderen Schulformen die gleiche Gaanztagsquote wie die bestehnden Gesamtschulen haben.

Bedeutet: Wenn das letzte Gymnasium in Ganztag geführt wird, dann dürfen alle Gesamtschulen, auch die neuen im Ganztag geführt werden.


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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.01.2010 20:46:04 geändert: 04.01.2010 14:22:20

zu 18c
die von bger genannten Verbundschulen gibt es genau in dieser Form auch im Saarland. Hier heißen sie
Erweiterte Realschule (HS und RS gibt es nicht einzeln)


Ich mache mal weiterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.01.2010 00:10:33

NRW

26. Zentrale Prüfungen
ZP 10: alle Schulformen nach Klasse 10 in Deutsch, Mathe und Englisch. Die Gesamtnote in diesen Fächern wird zu 50 % aus ZP 10 und 50 % Vornote (Ganzjahresnote) festgelegt. Bei Abweichungen von mehr als 2 Noten zwischen diesen muss der Prüfling in die mündliche Prüfung (bei 2 Noten freiwillig). Die Themenschwerpunkte wechseln und stehen ca. 1 1/2 Jahre vorher fest.

Zentralabitur gibt es auch in NRW, dazu sollte sich aber ein Gymnasiallehrer äußern.

29. Lernstandserhebungen (VERA 8)
Alle Schulformen in Klasse 8 in Deutsch, Mathe und Englisch. Dafür kann in diesen Fächern eine Klassenarbeit weniger geschrieben werden, wenn ein entsprechender Schulkonferenzbeschluss vorliegt. Die LSE-Ergebnisse werden anteilig bei der Zensurenfindung berücksichtigt. Sie geben den Ausschlag, wenn ein Schüler zwischen zwei Zensuren liegt.


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.01.2010 10:07:48

ZP 10 in NRW

die ZP 10 in NRW wird zukünftig nicht mehr in allen Schulformen durchgeführt. Den Gymnasien wird mit dem nächsten Schuljahr 10/11 die zwingende Teilnahme erlassen, da ihre SuS im Schnitt ein Jahr jünger als die SuS der Vergleichsgruppe der SekI-Schulen sind.

Für Gymnasiasten ist die ZP 10 in NRW ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr verbindlich geregelt

Wie das Ganze beim Lernstand8 aussieht weiß ich noch nicht.


eine bitte aus öneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.01.2010 10:51:46 geändert: 04.01.2010 10:53:49

anstelle von "ergänzung zu....", bitte die entsprechende nummer angeben und eventuell, der bessere lesbarkeit halber, auch noch fett

wohl nicht nur meinereins tut sich dann leichter (grade, wenn es eine neue seite gibt)


dafyline


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