Nun ja, auch wenn einige es nicht hgören wollen, eine "Klassenkasse" ist ein Rechtsgeschäft auf der Grundlage des BGB.
Klassenkassen sind in den meisten Bundesländern verboten. Wenn aber die Eltern einer Klassenpflegschaft eine solche führen, ist ihnen das unbenommen. Das ist quasi eine Art Förderverein auf Klassenebene. Diese hat einen Vorstand. Auch wenn der nicht eingetragen ist im Vereinsregister, so muss er sich an Regularien halten.
Wenn der Zweck der Kasse (Ausgaben für Fahrten, Material etc.) nicht eingehalten wird, ist dieser Kauf eines Geschenkes ein Regelverstoß.
Die Umwidmung der Gelder kann nämlich nicht mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, da es quasi eine Satzungsänderung (Änderung der Zweckbestimmung der Kasse) ist.
Einzige Möglichkeit wäre es für den Kassenwart ein Unterkonto einzurichten, die Gelder für das Geschenk seperat über dieses Konto einzusammeln und zu begleichen. Im Vorfeld sollte geklärt werden, dass die Beteiligung an dem Geschenk eine freiwillige, zusätzliche Zahlung ist, die nicht die Umlage berührt, und das überschüssige Geldbeträge der Klassenkasse in ihrem ursprünglichen Zweck zufließen.
Schule im weiteren Sinne ist kein rechtsfreier Raum.