Mir scheint, dass in der Diskussion alles gemischt wird. Wenn ich das Thema richtig verstehe, geht es "nur" um die beiden Schulstunden, nicht um alles davor und danach, um Seminar und Mentoren.
Bei uns in Ba-Wü ist es so, dass wenn man nur die eine Lehrprobe wiederholen muss, durch die man durchgefallen ist. Dh. ist die erste Lehrprobe daneben gegangen, macht man trotzdem noch die zweite und hat einen zweiten Versuch für die erste Stunde.
Zum Rechtlichen kann ich nicht viel sagen, nur dass ich von welchen Referendaren weiß, dass sie aufgrund von Verfahrensfehlern noch eine dritte Chance bekamen.
Eine meiner Referendarinnen, deren Prüfer eine halbe (!!!!!!!) Stunde zu spät zur Prüfung kam und die SchülerInnen bis dahin vollkommen durch den Wind waren, die Lehrprobe entsprechend war, hatte keine Chance deshalb die Prüfung wiederholen zu können. Leider.
Protokolle von Lehrproben kenne ich keine, nur von Beratungesbesuchen und da schreiben die Berater NUR noch das Thema der Beratung auf, sonst gar nichts mehr, sodass es zu keinen Verfahrensfehlern kommen kann. Man kann echt nicht mehr rauslesen, ob man gut oder schlecht ist.
Ich hoffe für dich, dass das bei Lehrproben anders ist.
Viel Glück, großen Kampfgeist und alles Gute wünsche ich dir.