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Forum: "Zum 2. Mal durchs Examen gefallen - was jetzt?"

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keine andeutungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: izzy8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2010 21:38:10

es hat in keiner phase andeutungen gegeben, dass ich
total ungeeignet wäre. ich war nie die
einserkandidatin, weil ich gerne selber rede und das
kommt im unterricht nicht gut, aber mir wurde immer
signalisiert, dass das schon wird.
leider habe ich meine gutachten, also das einzig
schriftliche über mich erst am tag der prüfung
erhalten. selbst eine woche vorher hat man mir ja
noch den daumen hoch gezeigt.
ich bin leider immer noch ziemlich am boden zerstört
und werde dieses trauma immer mit mir rumtragen.
hoffe jetzt das dieser widerspruch oder eine klage
wenigstens ein fünkchen hoffnung bringt.


danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: izzy8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.08.2010 21:41:16

weil immer wieder neue kommentare dazukommen, möchte
ich mich nochmal bei allen bedanken, die mir so viel
mut machen und sich für diese (meine) sache
interessieren. viele freunde, bekannte und kollegen
haben das nicht getan.
Danke!


gutachtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.08.2010 08:19:44 geändert: 25.08.2010 13:40:54

Allein die Tatsache, dass keine richtigen Gespräche zum Ausbildungsstand erfolgt sind, die ja auch zu protokollieren sind und dass es während der gesamten Zeit kein Schriftstück gibt, das eine Beratung nachweist, wäre Grund zur Klage.

Die Seminarleiter sind ihren grundsätzlichen Pflichten zur Ausbildung und BEARTUNG nicht nachgekommen.
Du solltest deinen RA auch darauf aufmerksam machen.
Vor allem ist es wichtig, dass die nicht plötzlich nachträglich irgendwelche Schriftstücke in die Personalakte schieben.


Sollte man nicht genauer differenzieren?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.08.2010 19:08:07

Mir scheint, dass in der Diskussion alles gemischt wird. Wenn ich das Thema richtig verstehe, geht es "nur" um die beiden Schulstunden, nicht um alles davor und danach, um Seminar und Mentoren.
Bei uns in Ba-Wü ist es so, dass wenn man nur die eine Lehrprobe wiederholen muss, durch die man durchgefallen ist. Dh. ist die erste Lehrprobe daneben gegangen, macht man trotzdem noch die zweite und hat einen zweiten Versuch für die erste Stunde.
Zum Rechtlichen kann ich nicht viel sagen, nur dass ich von welchen Referendaren weiß, dass sie aufgrund von Verfahrensfehlern noch eine dritte Chance bekamen.
Eine meiner Referendarinnen, deren Prüfer eine halbe (!!!!!!!) Stunde zu spät zur Prüfung kam und die SchülerInnen bis dahin vollkommen durch den Wind waren, die Lehrprobe entsprechend war, hatte keine Chance deshalb die Prüfung wiederholen zu können. Leider.
Protokolle von Lehrproben kenne ich keine, nur von Beratungesbesuchen und da schreiben die Berater NUR noch das Thema der Beratung auf, sonst gar nichts mehr, sodass es zu keinen Verfahrensfehlern kommen kann. Man kann echt nicht mehr rauslesen, ob man gut oder schlecht ist.
Ich hoffe für dich, dass das bei Lehrproben anders ist.
Viel Glück, großen Kampfgeist und alles Gute wünsche ich dir.


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