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Forum: "Schüler nicht mehr unterrichten/Eltenvertrauensbruch"
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| Ich war auf Klassenfahrt | | von: silberfleck
erstellt: 25.06.2010 14:27:06 |
und habe gerade dieses Forum gelesen.
Der Initialbeitrag ist geändert, so dass ich darauf nicht eingehen kann. Trotzdem kann ich feul zustimmen, dass ich hier - von der genannten Ausnahme abgesehen - keine Beiträge lese, die gegen die Regeln verstoßen.
Soweit ich das Sachproblem heraushöre, folgendes:
Wenn Eltern dich direkt oder indirekt angreifen, hast du natürlich das Recht darauf zu reagieren.
Du kannst aber keinesfalls ablehnen das Kind zu unterrichten. Das Kind könnte wegen eigener Verstöße eventuell vom Unterricht ausgeschlossen werden (nach Maßnahme des Schulrechts über päd. und Ordnungsmaßnahmen) nicht aber wegen Vergehen der Eltern. Würdest du das Kind eigenmächtig nicht unterrichten, verstößt du gegen deine Dienstpflichten.
Den Einträgen zu Folge ist deine SL nicht da. In allen Bundesländern gibt es eine Regelung zu der Frage, wer die Dienstgeschäfte bei Abwesenheit der SL führt, daher muss ein zuständiger vor Ort sein (es sei denn, es handelt sich um eine Stunde oder so).
Die SL muss auf Briefe angemessen reagieren und dich angemessen vertreten.
In schwerwiegenden Fällen halte ich es durchaus für gerechtfertigt, Eltern nahe zulegen ihr Kind an einer anderen Schule beschulen zu lassen. |
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