In RLP spielt Gender im öffentlichen Dienst eine zentrale Rolle. Kein Text ohne! Elternbiefe ohne Genderbeachtung seien diskriminierend. So heißt es etwa in unserer GS-Ordnung:
Schülerinnen und Schüler nehmen am Sportunterricht nicht teil, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Abstimmung mit der Sportlehrkraft festlegen, dass die Schülerin oder der Schüler am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt.
Der gesamte Text der GS-Ordnung durchzieht sich mit diesen Doppelnennungen. Damit nicht auch noch Lehrerinnen und Lehrer geschrieben werden muss, wird man zur Lehrkraft, klingt wie Hilfskraft, degradiert: Sportlehrkraft, Deutschlehrkraft...