ist, wie auch hier, oft übertrieben und treibt manchmal auch komische Blüten.
Beispiel 1: Ich war neulich zu einer Fortbildung für ein neues online-Anmeldungsverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sek II. Das soll auch für die das duale System gelten, d.h. die Lehrlinge sollen sich selbst auf der Berufsschule anmelden. Als wir meinten, das hätten doch bisher die Lehrherren gemacht, lautete die Antwort, die Datenschützer seien der Meinung, das beschneide das Selbstbestimmungsrecht der jungen Leute (die sich das zuständige BK sowieso nicht aussuchen können!)...
Beispiel 2: Der Mieter unserer Einliegerwohnung bezieht Hartz IV. Für das Mietgeld musste ich ihm ein Formular ausfüllen, d.h. ich weiß also, dass er Leistungen bezieht. Plötzlich blieben die Mietzahlungen aus. Als ich dann beim Amt nachhakte, hieß es, aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfe man mir keine Auskunft erteilen.
Ich habe den Eindruck, dass die Datenschützer nicht unbedingt immer über den Sinn und Zweck des Datenschutzes nachdenken!
(Jedem Datenschützer würden die Haare zu Berge stehen, wenn er sähe, was bei uns alles kursiert - um Papier zu sparen, werden alle möglichen Schriftstücke als Rückseiten für hausinterne Notizen verwendet. Da ist manches darunter, was man gar nicht sehen möchte!)