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Forum: "schwangerschaft als chemie-referendarin möglich? "

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es ist sicherlich nicht die günstigste zeit,...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: felicienne Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.08.2011 17:36:52

...danke für euren rat. aber ich hab mir das schon
überlegt und soweit es im vorhinein geht versucht
abzuschätzen.
wiegesagt, ich fang ja auch erstmal an und werde
sehen, wies läuft. ich kann ja immer noch
entscheiden, dass ich es mir unter der belastung
nicht zutraue.
bei uns dauert das ref 2 jahre und ich bin in
sachsen, die schule und seminar fast vor der
haustür, doktoringenieur und mir oft den rücken
freihaltend als mann, der jede freie minute mit
seinem kind verbringt und unbedingt noch eins
haben will, haufen verwandte um uns rum, die sich
nur drum reißen,wer das seehr umgängliche kind mal
nehmen darf, und einen festen kita-platz 7:00 bis
17:30 mögliche betreuungszeit. also die
rahmenbedingungen sind nicht ungünstig.
dass es im ref ziemlich stressig wird ist mir
bewusst und auch dass ich nach dem wiedereinstieg
2 kleine kinder habe, ist mir natürlich klar.
ich habe es in meiner stadt schon so oft gehört,
dass das klappt 6wochen mutterschutz und dann ca
10 monate elternzeit, danach noch der mann
vielleicht paar monate...und es muss ja irgendwie
gehen. ich kenne sogar alleinerziehende mütter,
oder wleche mit 3 kindern, die sagen, es ist
machbar mit gutem organisationstalent -ohne frage.
danke für euren persönlichen ratschläge. 4 oder 5
jahre abstand der geschwister sind uns momentan
eben zu lang (das wäre eben erst nach dem ref)
und wer weiß, wie das leben spielt...das kann man
eh nie vorher genau kalkuliueren.
und an feul: deutschland ist wirklich das land der
überbürokratisierten bürokratie.
aber gibt es in österreich wirklich gaar keine
mutterschutz-richtlinien?

danke für die anteilnahme, hätte ja nie gedacht,
dass so viele mir antworten


natürlich ......... neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 00:14:42

..........gibts in Ö mutterschutzrichtlinien:
a) keine nacht- und wochenendarbeit, keine überstunden (also nach möglichkeit keine projektwoche)
b) keine unfallgefährdeten tätigkeiten (also keine supplierung als sportlehrerin. bin ich als sportlehrerin schwanger, dann schon)
c) beschäftigungsverbot 8 wochen vor u. nach der geburt.

das ist aber auch schon alles


Na,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 00:34:19 geändert: 08.08.2011 00:35:02

ein bisschen mehr ist es schon, z.B. darfst du als Schwangere nicht mehr zu Bergbauarbeiten unter Tage herangezogen werden.....

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464

Dieser Link ist aber jetzt nicht speziell für Lehrerinnen gedacht, sondern für Arbeitnehmerinnen allgemein.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 07:59:17

bergbau unter tage is ja dann "nacht"arbeit

(es ging ja um lehrerinnen, deshalb auch die auswahl....)


warum nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tempelina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.08.2011 11:50:26 geändert: 08.08.2011 15:45:03

Ich kann mich daran entsinnen, dass meine Chemie- Biologie Lehrerin in der Mittelstufe mit kugelrundem Bauch weiterhin fröhlich Experimente mit Säuren und Knallgasexpolosionen durchgeführt hat. Also wüsste ich nicht warum man es einer Referendarin vorenthalten sollte.


mitteilung der Schwangerschaftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wil26 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2011 20:03:31

Kann dir leider nicht bei deinem Hauptproblem, dem Chemieunterricht, helfen. Dafür was zur Bekanntgabe der Schwangerschaft und dem Ablauf dann. Ich bin Lehrerin in NRW und hier ist es so, dass es keinen festen Zeitpunkt gibt, an dem du verpflichtet bist, der Schulleitung deine Schwangerschaft bekannt zu geben. Natürlich macht man das nicht erst im 6. Monat, aber es gibt auch keinen festen Termin. Sobald du der Schulleitung die Schwangerschaft mitgeteilt hast, muss sie dich aus dem Unterricht nehmen und dich freistellen, bis die Ergebnisse vom Betiebsarzt vorliegen (Immunität, Aufklärungsgespräch...). Ebenso muss die SL mit dir einen Gefährdungsbogen ausfüllen und dich z.B. von der Pausenaufsicht befreien. Bei mir lagen die Ergbnisse vom Betriebsarzt übrigens nach zwei Tagen vor, ich wurde insgesamt 5 Tage freigestellt. Ansonsten habe ich ganz normal weitergearbeitet (Förderschule emotionale und soziale Entwicklung, auch Sportunterricht), was vielleicht auch damit zusammenhängt, dass ich an einer privaten Ersatzschule bin. 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin gehst du in Mutterschutz. Dieser besteht auch noch 8 Wochen nach der Entbindung.


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