In NRW wird klar zwischen Vertretung und Mehrarbeit unterschieden.
Mehrarbeit fällt an, wenn ich dauerhaft mehr Unterrichtsstunden gebe als das Deputat hergibt. Diese Mehrarbeit (Über-Stunden) führen zu einer Verringerung des Stundendeputats im Folgehalbjahr, sie werden nicht bezahlt sondern durch Freizeit abgeglichen.
Ad-hoc-Vertretungen werden ab der 4. Stunde bezahlt. Das heißt 3 Vertretungsstunden je Monat sind mit dem monatlichen Entgelt abgegolten. Aufgabe der SL ist es, zu verhindern, dass bezahlte Mehrarbeit abfällt und Minusstunden durch Hitzefrei, Abwesenheit einer Klasse durch Wandertag, Klassenfahrt, Praktikum etc. gegenzurechnen.
Bsp.: Du hast 25,5 WS und gibst Mathe in einer Klasse, die auf Fahrt ist. Es entfallen so 4 WS. Du vertritts in dieser Woche 5 Stunden. Abrechnungsfähig ist eine zusätzliche Stunde; 5 Vertretungsstunden minus 4 Entfall-Stunden macht genau 1 Stunde.
Hinweis: Bei der Vergütung der bezahlten Mehrarbeit werden Angestellte verarxxht. Neben ihrem persönlichen Steuersatz müssen sie nämlich noch die Sozialabgaben auf die 16,36 EUR abführen (TV-L E11).