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Forum: "Müssen Lehrer bei Eltern anrufen, wenn das Kind fehlt?"

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Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 20:51:41

ist es nicht Pflicht die Eltern anzurufen jedoch tun einige Kollegen dies, in der Regel ich auch.
Folgende Kriterien sind für mich relevant
Alter des "Kindes", ich unterrichte z.T 18 Jährige Schulabstinente, da rufe ich nicht an, auch nicht bei den 16 udn 17 Jährigen, das mache ich dann erst am Mittag wenn sie den ganzen Tag nicht aufgetaucht sind, bzw gebe es dem KL weiter falls ich kein Klassenbuch sondern nur ein Kursbuch habe.
Bei meinen "kleinen", 6te Klasse rufe ich an und zwar wenn Zeit ist, oftmals aus dem Unterricht mit meinem Handy, das ist mir lieber und 9cent sind nichts gegen ein Kind dem auf dem Schulweg etwas passiert ist.
Wir halten die Eltern dazu an uns früh am Morgen zu informieren, wenn Ihr Kind krank ist und das machen Sie fast immer und ein Großteil der Eltern, also dürfen Sie von uns erwarten, dass wir uns auch melden auch wenn der Schulweg "Elternsache" ist.
Mir ist das lieber so.


Pflicht anzurufenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 21:19:23

Bei uns (Bayern) ist es Pflicht nachzurufen, wenn Schüler unentschuldigt fehlen.

Erreichen wir nach einer Schulstunde immer noch keinen, wird die Polizei verständigt. Das wissen unsere Eltern und entschuldigen die Kinder im Normalfall auch dementsprechend.

(Unser Sekretariat ist aber auch 3 Stunden am Tag besetzt. Wir Lehrer forschen da nicht nach.)


Elternbenachrichtigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feelinda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 21:37:20

Ich finde nicht,dass ein Lehrer verpflichtet ist, sofort bei den Eltern anzurufen, wenn das Kind morgens nicht in der Schule erscheint. Die Eltern sind in der Pflicht.


Bakunix hatteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 21:51:29

nach einer verbindlichen Regelung gefragt. Was wir alle finden, vermuten und annehmen ist ja noch nicht unbedingt das, was uns am Ende rechtlich entlasten würde. Weiß es denn nun jemand wirklich?


Mein Chefneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 22:09:10

liebt Belehrungen. Sogar uralte, die kein Schwein mehr interessieren. Daher stelle ich für Niedersachsen mal die gewagte These auf: Gäbe es eine Verpflichtung für Lehrer, den Eltern hinterher zu telefonieren, wo der Spross denn bleibt, dann wäre ich darüber schon freudig, ausgiebig und intensiv belehrt worden

........man stelle sich eine solche Verpflichtung mal bei einer vierzügigen Schule an einem sozialen Brennpunkt vor. Da müssten morgens sicher für die armen telefonierenden KollegInnen mindestens fünf bis sieben Dolmetscher bereit stehen.


@jannekeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 23:06:56

Richtig! Ganz abgesehen davon, dass manche Eltern noch
schlafen, wenn ihre Kinder das Haus verlassen. Ob die
überhaupt ans Telefon gehen würden?

Bei uns ist zwar das Sekretariat täglich von 7:20 bis 15:30
besetzt, trotzdem rufen nicht alle Eltern an. Ich rufe erst
dann an, wenn ich nach zwei Fehltagen noch nichts (auch nicht
von anderen Kindern) gehört habe. Aber im Grundschulbereich
ist das sicher anders zu handhaben.


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.02.2012 23:58:20

Damit hast du das Problem verschoben, um es den einzelnen Schulen zu überlassen bzw. sogar einer Person, nämlich dem SL. Damit sind wir nicht weiter gekommen. Es kann doch nicht sein, dass an einer Schule diese und an der anderen jene Regel gilt, gerade in so einer wichtigen Angelegenheit.


Das mag ja sein, aber den SL steht nichts im Wege, das Gleiche seinem SR zu fragen.

Du kannst Dich nicht zerfleischen für Sachen, die Du nicht regeln kannst. Ich denke auch, dass Du prinzipiell nicht dafür verantwortlich gemacht werden kannst, wenn Du ein Elternteil nicht anrufst. Die Wahrscheinlichkeit, das was passiert ist, ist aus meiner Sicht verschwindend klein, als das die Eltern es vergessen oder verschlammt haben. Dass den Kindern aber etwas passiert (Prügellei) ist dagegen riesig, wenn Du die Aufsichtspflicht vernachlässigst.


In Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2012 17:32:19

ist das rechtlich geregelt, man muss anrufen, zumindest in der Grundstufe.


Auszug GS-Ordnung RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2012 17:48:37

Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert,
am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich
erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen,
so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren.


@ elke2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.03.2012 18:50:13

Wenn nun die Eltern dieser Pflicht nicht nachkommen, sind sicher wir LehrerInnen gefragt. Die Frage ist nur: Wann?

Sofort am ersten Fehltag mit einem umgehenden Telefonat, oder evtl. mehreren, wenn die Eltern nicht erreicht werden? Oder haben wir etwa zwei oder drei Tage Zeit, um nachzuforschen, was da los sein könnte?


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