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Forum: "Handyverbot im Schullandheim"

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Rechtliche Grundlage NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elfi55 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2012 21:34:54

Im NRW Schulgesetz steht:

Paragraph 53:
((2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das
erzie- herische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit
Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche
Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden
Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger
Benachrichtigung der Eltern, )

die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, (Maßnahmen....)


Dazu gehört für mich auch das Handy. Wie lange steht da nicht.

Ergänzung allgemein:

In Dortmund ahnden wir ein sichtbares Handy so: Handy wird eingezogen,
der S kann es am dritten Schultag beim Klassenlehrer wieder abholen.
Wenn das freitags passiert, gibts es am DI zurück. Wir haben diese Regel
übernommen , weil Eltern schon im Seki standen, bevor der S überhaupt
zu Hause war.






Genau soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2012 21:42:29 geändert: 14.07.2012 22:20:05

hatten wir es auch früher gehandhabt, bis irgendjemand einen § rausgekramt hat, aus dem hervorging, dass es nicht erlaubt ist, die Dinger länger als für den Schultag festzuhalten.

In den diversen Schulgesetzen steht immer nur, dass Lehrer zur Aufrechterhaltung des Unterrichts bei Gefahr oder Störungen Dinge zeitweise oder vorübergehend wegnehmen dürfen.
Nur: Was bedeutet das ??? Bis zum Ende der Stunde?? Bis zum Ende des Schultages?? Für ein paar Tage??? Wird nirgends erklärt.

Ich weiß leider nicht, wo das zu finden ist. Das war kein Paragraph speziell für Handys in der Schule, sondern ging ganz allgemein um die Sicherstellung / Wegnahme von Eigentum anderer.

Gibts hier nen Juristen unter uns??


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2012 21:51:19

Ich finde den Weg, es auf dem Elternabend zu besprechen, richtig.

Und genau zu sagen, dass man sich als Lehrkraft nicht auf eine Klassenfahrt einlässt, die zu anderen Bedingungen laufen soll, finde ich auch richtig.
Wenn ich mir die Mühe und Mehrarbeit mache und das Risiko auf mich nehme, schalte ich andere Risiken aus. Dazu gehört u.a. der Missbrauch von Handys und Kameras.

Auf meinem Elternabend vor der Klassenfahrt in diesem Jahr habe ich genau erklärt, warum ich keine Handys und Kameras mitnehmen möchte... und die Eltern selbst haben sich dafür ausgesprochen es wie vorgeschlagen zu machen (siehe oben): keine Handys, Kameras nur von der Lehrkraft/Schule.

Ich hatte neulich auch eine Diskussion mit einer Mutter, die ihrem Kind (5. Klasse) gerne ein Handy mitgeben würde. Sie war überrascht, womit man rechnen müsse, wenn Kinder Handys mitnehmen und beteuerte immer wieder, dass ihre Tochter so etwas nie machen würde. Stimmt vermutlich bei diesem Kind auch, es fahren aber sicher noch 32 andere mit.

Telekommunikationsgesetzt hin oder her, meiner Meinung nach hat es auch etwas damit zu tun, welche Verantwortung man tragen möchte.
Der Umkehrschluss wäre: alle dürfen alles mitnehmen und ich gucke als Lehrkraft weg und kümmere mich nicht darum, sondern gebe es den Eltern in Auftrag.

Palim


Ich werde im nächsten Schuljahrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2012 11:20:38

mit meiner Klasse 6 auf Klassenfahrt sein und bin mir jetzt schon mit meinen Kollegen einig, dass wir nicht wollen, dass Handys mitgenommen werden. Wir werden dies natürlich auf dem elternabend ausführlcih besprechen.

Beim Kauf der Prepaid-Handys für meine Kinder, musste immer ein Personalausweis einer volljährigen Person vorgelegt werden, die dann auch der Käufer war. Kinder bis 14 Jahren dürfen nur Geschäfte machen, die allein zu ihrem Vorteil sind. Ob das für ein Handy gilt bezweifle ich stark, aber in den meisten Fällen wird es ja von den Eltern zumindest geduldet.


"Ohne Handy" als Herausforderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maphel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2012 14:13:43

Man kann es ja auch als Herausforderung formulieren: Ein paar Tage ohne allen elektronischen Schnickschnack verbringen und sich auf das Miteinander konzentrieren. Bei meinem Sohn, 6. Klasse (Planwagenfahrt) durften die Handys während der Anreise mit dem Zug noch benutzt werden. Dann durften alle anrufen, dass sie gut angekommen sind und die Handys wurden bis zur Abreise eingesammelt. Fanden natürlich nicht alle gut, aber hinterher waren viele (auch Eltern) erstaunt, dass es doch gar nicht so schlimm war. Die Herausforderung war gelungen, was allen gut tat.


Danke für die vielen Meinungen und Kommentareneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tini82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2012 14:41:59

Ich war mittlerweile im Schullandheim.
Ohne Handys und ohne Telefonate mit den Eltern!

Es war definitiv die richtige Entscheidung. Es hat auch kein Kind danach gefragt und die Kinder waren sowieso so beschäftigt, dass sie gar nicht darüber nachgedacht haben.
Ich denke, dass in den meisten Fällen besorgte Mütter das Problem sind und die Kinder wirklich prima eine Woche ohne Handys und andere elektronische Kleingeräte auskommen!


Handyverbotneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2012 14:35:33


Ich erlaube mir den Versuch zu starten Einiges klarzustellen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass 90% der Handys überflüssig sind und, dass Grundschüler schon gar keines brauchen. Diese Meinung oder Andere dieser Art erlauben uns nicht, den Sus das von mir bereits erwähnte Kommunikationsrecht sowie das Telekomunikationsrecht außerhalb der Unterrichtsstunde zu beschneiden.
Ich bin gefagt worden, Zitat:

Sie haben ein Kommunikationsrecht nach eigener Wahl und auch ein Telekommunikationsrecht

Wo steht das denn geschrieben??

Da würde es in diesem Alter doch auch reichen, abends die Münz/Kartenfernsprecher in der Jugendherberge zu benutzen.

Zitat Ende

Nirgends, deshalb ist es auch nicht verboten!
Den Gebrauch des Münz/Kartenfernspreche würden wir uns nicht erdreisten den SuS zu verbieten.
Da mein Vorredner dies gestattet, gestattet er auch das Kommunikationsrecht sowie das Telekomunikationsrecht.
Im welchen umfange wir mir wem Kommunizieren unterliegt ersteinmal nicht unserer Kontrolle (siehe Briefgeheimnis).


Zitat:
In Dortmund ahnden wir ein sichtbares Handy so: Handy wird eingezogen,
der S kann es am dritten Schultag beim Klassenlehrer wieder abholen.
Wenn das freitags passiert, gibts es am DI zurück. Wir haben diese Regel
übernommen , weil Eltern schon im Seki standen, bevor der S überhaupt
zu Hause war.

Zitat Ende

Juristisch begibt man sich auf sehr dünnes Eis wenn man so verfährt. Ein Handy ist ersteinmal keine Verbotene Sache. Das sichtbare Handy ist auch keine Angelegenheit die zu solch drastischen Maßnahmen berechtigt.
Auf Verlangen der eltern muß das Handy umgehend zurückgegeben werden, ggf. auch an den Schüler.
Ansonsten macht man sich strafbar.
Ich empfehle den Kultusminister des Landes nach der Rechtlichen Grundlage zu befragen.
In Niedersachsen ist es lediglich statthaft das störende Element für den Zeitraum des Unterrichtes einzuziehen.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Strafen zu verhängen. Das Einbehalten über mehrere Tage ist eine Strafe. Schule ist keine Stafanstalt sondern eine Bildungseinrichtung.



Zitat:
Im NRW Schulgesetz steht:

Paragraph 53:
((2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das
erzie- herische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit
Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche
Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden
Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger
Benachrichtigung der Eltern, )

die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, (Maßnahmen....)


Dazu gehört für mich auch das Handy. Wie lange steht da nicht.

Zitat Ende

Auch wenn Das da so steht, bitte ich darauf zu achten, dass das Erziehungsrecht das hoheitliche Recht der Eltern ist nicht das der Schule.

Anscheinend hält das Jeder wie er will, das hat den bitteren Beigeschmack der Willkür. Ich will niemanden seine Redlichkeit absprechen aber aus juristische Unsicherheit können wir nicht einfach nach Gutdünken handeln. Ich weiß, dass das harte Worte sind. Sie sollen aber weder anklagend noch kritisierend sein. Den Weg für Klassenfahrten eine Einigung mit den Eltern zu finden ist der einzig richtige. Dieser ist dann was das Erziherische betrifft auch im Sinne der Eltern.
MfG

pb82


@pb82neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2012 15:57:31

ich greife jetzt natürlich nur einen Aspekt deiner Argumentation heraus; das ist nicht willkürlich und soll auch nicht für den ganzen Beitrag gelten:
Wie weiter oben erwähnt wurde, müssen Eltern bei einem Handyvertrag für ihre minderjährigen Kinder unterschreiben.
Damit ist das Handy erst einmal Eigentum der Eltern.
Wenn ich ein Handy anhand der gesetzlichen Bestimmungen einziehe, muss ich es dem Eigentümer wieder aushändigen. Ganz klar. Um rechtlich allerdings abgesichert zu sein, muss mir der Eigentümer den Empfang quittieren!
Das können nur die Eltern, also tanzen sie in der Schule an und holen das Handy ab. Herausgabe an nicht Volljährige?
So ist es rechtlich völlig abgesichert.

Ein kleiner Erfahrungsbericht:
Ausgehend von dieser Diskussion habe ich auf dem diesjährigen Wandertag (13-jährige) auch die Klausel in die Einladung hineingeschrieben, dass der Gebrauch von solchen Geräten zu unterlassen sei. Nach großen Protesten hat es toll geklappt. 10 Minuten nach Abfahrt begannen die Schüler im Bus spontan zu singen, statt sich Musik aus ihrem Handy zu ziehen. Es gab keine Kreuz- und Quertelefoniererei während der Mittagspause, keine unerwünschten Photos...
Ich bleibe dabei.
rfalio


Handyverbotneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2012 16:43:16

Das scheint der richtige Weg zu sein. Wenn mann den Dialog führt sind die meisten SuS unter einen Hut zu bringen und das elend Handyproblem lässt sich meist in einem Kompromiss lösen.
So wie bei Dir! Gratuliere!

Handys haben im Unterricht nichts zu suchen, da sind wir uns alle einig. Dass das nie 100% klappen wird ist ein Zeichen der Zeit.
Ich bin lediglich ein Gegner von strickten Maßnahmen.

MfG
pb82


Abholen von Handysneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.09.2012 22:43:44

Wir (übrigens auch in Dortmund) haben es früher auch so
gemacht, dass die Handys erst einmal ein paar Tage eingezogen
wurden. Wenn Eltern im Sekretariat auftauchten, um es
abzuholen, konnte es auch vorkommen, dass der Kollege, der es
eingezogen hatte, gar nicht mehr im Hause war. Wir haben das
jetzt so gelöst, dass die Eltern grundsätzlich nach
Unterrichtsschluss an demselben Tag kommen können, um das
Gerät im Sekretariat abzuholen. Und die Kollegen sind
gehalten, die Handys im beschrifteten Umschlag im Sekretariat
abzugeben. Das wird so auch von den meisten Familien
akzeptiert.


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