Das ist alles gut nachvollziehbar...
und endlich mal eine Forschung, bei der man Sinn und Verstand bemerkt.
Vielen Dank!
Auf die Ergebnisse bin ich schon gespannt.
In der Grundschule verschieben sich die Tätigkeitsschwerpunkte, es fallen einige weg und andere kommen hinzu.
Klassenarbeiten schreiben wir erheblich weniger... (je nach Bundesland und Auslegung der Vorgaben),
Kontrollen der einzelnen SchülerInnenleistungen sind dageben in Klasse 1 und 2 erheblich kleinschrittiger zu leisten.
Auch in anderen Bereichen sehe ich Ähnlichkeiten und Unterschiede.
Generell bin ich von dem Ansatz begeistert, darzulegen, dass die eingforderten und täglich anwachsenden Aufgaben gar nicht zu leisten sind.
Die Beobachtung, dass für die Vorbereitung des Unterrichts keine Zeit bleibt, teile ich.
vielen Dank für deine Rückmeldung und die Anregungen. Ich habe die Aufstellung unter dem Aspekt gemacht, welche Leistungen von dem bremische Dienstherrn erwartet werden. Die sind in dem Orientierungsrahmen fixiert. Damit ist klar, dass die Aufstellung sich zunächst auf die Realität unseres Bundeslandes richtet. Es wird In der Bundesrepublik viele Schulen geben, die durch eigene Profile im Detail abweichende Arbeitweisen haben.
Mit den Korrekturzeiten sind alle Schülerarbeiten gemeint, also auch z.B. die Auswertung der Wochenplanarbeit.
Ziel unserer Arbeit ist es übrigens, Grundlagen einer ergonomischen Schule zu erarbeiten. Momentan arbeiten wir am Aspekt des gesetzlich geregelten Arbeitsschutzes, weil wir der Meinung sind, dass unsere Dienstherren durch die strukturelle Überlastung unsere Gesundheit gefährden und damit gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen.
das thema arbeitszeit von lehrerInnen, besoldungsgerechtigkeit
(korrekturfächer) etc. ist ein heißes eisen. es gab auch hier schon foren dazu.
ein lösungsansatz wäre die konsequente übernahme des ausserschulischen
arbeitszeitmodells.
beamte haben in einer gewissen altersspanne eine 41 std woche. also täglich
8,2std. anwesenheitspflicht in der bildungsinstitution. 30 urlaubstage, welche in
der unterrichtsfreien zeit (ufz) genommen werden müssen. die restlichen ufz-
tage werden mit der abfassung individueller lernentwicklungsberichte, mit
lernstoffvorbereitung, mit schulentwicklung etc. verbracht. alles in team-arbeit.
wenn mensch um 7uhr seinen dienst antritt, ist bei einer üblichen pausenzeit
von 30 minuten um 16:15uhr feierabend. aber garantiert.
wenn mensch um 7uhr seinen dienst antritt, ist bei einer üblichen pausenzeit von 30 minuten um 16:15uhr feierabend. aber garantiert.
Genau und Gleitzeit gibt's auch Und die 30 Urlaubstage nach Antrag während des gesamten Jahres.
BTW endlich lohnt sich das Angestelltendasein mit 38,5 Stunden. 4 mal 8,5 Stunden plus 0,5 Stunde Pause und Freitags 4,5 Stunden Wochenende.
Mo - Do Dienstantritt 7:30 h Feierabend um 16:30 h,
Fr von 7:30 h bis 12:00 h, danach
Und nie wieder Konferenzen, der Unterricht geht ja schon bis 15:45 h.
Alle Lücken im Stundenplan sind Bereitschaftsstunden mit 50% Vergütung. Sämtliche Korrekturen werden als Ü-Stunden gesammelt und im Laufe des Geschäftsjahres durch Freizeitausgleich abgebaut.
Frühstückspausen müssen auch nicht mehr sein, dafür gibt es jeden Morgen zwischen 9:30 h und 9:45 h eine Teambesprechung
derartige pläne gibt es.
und dass du als angestellte erst jetzt mitbekommst, dass beamte eine 41 std. woche in nrw haben...
urlaub auf antrag in der unterichtszeit kannste knicken - urlaubssperre wg auftragshochlage.
klassenfahrten werden wieder beliebter, da überstunden anfallen, die die urlaubszeiten in den ufz verlängern...
erste einmal danke ich Dir für die Verbreitung. Ich habe jetzt noch eine konkrete Aufstellung über die Tätigkeiten der Grundschullehrerinnen auf unsere IFS Seite stellen lassen.
http://www.isf-bremen.de/aktuelles/aufgabenbeschreibungen/
Ich habe noch eine Anmerkung zu den Klassenfahrten. In unserem Bundesland wird die Bezahlung für Teilzeitbeschäftigte für die Dauer der Klassenfahrt auf Vollzeit aufgestockt, d.h. es werden 40 Arbeitstunden bezahlt. NBormals wäre eine höhere Vergütung, weil ja Klassenfahrten z.B. Dauerbereitschaften beinhalten. An diese im Arbeitsleben selbstverständlichen Gegebenheiten denken wir schon gar nicht mehr.
und dass du als angestellte erst jetzt mitbekommst, dass beamte eine 41 std. woche in nrw haben...
das ist doch das Nette an (Gesamt-)Schule, egal ob A13 oder A12 bzw. E11, E12 oder E13, es gibt zwar die selbe Unterrichtsverpflichtung, nur unterschiedliche Bezahlung.
Deshalb können A13er auch keine ad-hoc-Vertretung machen, die sind zu teuer ...