Man bekommt in Bayern nur eine Therapie nach entsprechender, eingehender Diagnose vom Jugendamt bezahlt.
Schon aus diesem Grund braucht es eine Diagnose.
@ lisae: Über die entsprechenden Szenarien, Einschaltung des MSD, Fortbildungen, Schulpsychologen weiß ich Bescheid...
@ ninninach: In meinem Fall finde ich die Sache jetzt nicht so, dass das Kind eine Schulbegleitung bräuchte...
So wie du deinen Fall schilderst, dass das Kind quasi nur sehr vereinfacht kommunizieren kann, diese extremen Anzeichen hat das von mir geschilderte Kind nicht.