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Forum: "Schülerbeförderung im Notfall?"

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Schulsanitätsdienstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2013 07:42:30

Nun, die Entscheidung auf den Schulsanitätsdienst - also auf Schüler - zu übertragen, halte ich gelinde gesagt für Unding. - Aber einfacher kann man Verantwortung nun wirklich nicht abwälzen.

Aus meiner Sicht gibt es zwei Handlungsalternativen.
Die eine, Fälle mit denen ich auch mit den eigenen Kindern am Wochenende den ärztlichen Notdienst behelligen würde.
Die andere, Fälle bei denen ich eine Unfallambulanz - Durchgangsarzt oder Krankenhaus - aufsuchen würde.

In letzteren Fällen greife ich auf den Rettungsdienst zurück. Bei den erstgenannten Fällen werden die Eltern informiert und können allles weitere veranlssen. Sind die Eltern nicht erreichbar, wird der rettungsdienst eingeschaltet.

Gut gemeint und gut gemacht sind zwei Paar Stiefel. Warum gibt es die Schule für Kranke, den Schulstoff müssten Ärzte und Pflegepersonal doch auch hinbekommen.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2013 14:13:14

Ich hatte von der Fachkraft vom Schulsanitätsdienst gesprochen (und das ist in der Regel ein Lehrer) und nicht von Schülern! Wobei Schüler mit entsprechender Ausbildung in Bezug auf Erste Hilfe durchaus kompetenter sein können als Lehrer!
Und die Delegation einer Entscheidung in diesem Falle (durch die SL) auf eine Fachkraft halte ich für eine durchaus sinnvolle Entscheidung.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2013 14:58:25

Da ist doch der Knackpunkt, die Lehrkraft, die den Schulsanitätsdienst betreut, hat ja nur eine organisatorische Funktion. Sie muss ja nicht einmal zwangsläufig eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung haben.

Und die SuS des Schulsanitätsdienstes haben in der Regel keinen Führerschein, bleibt nur die 112.


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von: mar_mue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2013 17:06:15 geändert: 21.04.2013 17:08:25

Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Informationen! Ich habe mir es schon fast gedacht, dass dieses Thema (genau wie in der Schule) auch hier eine Diskussion entfachen wird... Sehr interessant!

Ich bin der Meinung, dass es solche Unstimmigkeiten gar nicht erst geben würde, wenn es eine einheitliche Regelung gäbe, die auf jeden Fall auch der Schulleitung bekannt ist, sodass diese die involvierten Personen "belehren" kann, was im gesetzlichen Rahmen liegt und was nicht.
Leider war das bei mir nicht der Fall... Keiner (auch nicht die SL) wusste, was erlaubt ist und was nicht. Deswegen habe ich es verneint, als FSJler den Jungen alleine mit meinem Privat-PKW zum Arzt zu bringen, denn: wenn man sich gar nicht sicher ist, ob man sich auf Glatteis begibt, dann sollte man lieber die Finger davon lassen (und eben im Zweifelsfall doch einen Rettungswagen rufen) - das ist meine Meinung dazu.

von silberfleck: Ich habe den Rettungsdienst schon häufiger für Schüler alarmiert, habe aber ebenso schon Schüler selber mit Begleitperson zum Arzt/ins Krankenhaus gebracht. Wir sind von unserer Schule aber auch schneller beim Durchgangsarzt als der RTW von der Rettungswache bei uns ist.

Genau so ist's bei uns auch der Fall, weswegen die ganze Sache letztendlich so ausging, dass sich der Lehrer, der die Schulsani's betreut, selbst ins Auto gesetzt hat und den Jungen zum nächsten Arzt gebracht hat. Die Eltern haben ihn dann von dort abgeholt.

von klexel: Antwort der Unfallkasse RLP: http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/aufsicht-beim-transport-zum-arzt.html und von der dguv: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/documents/krankentransp.pdf

Danke, klexel, für die Links! Hier steht: „Angestellte Lehrer sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, soweit sie beim Transport eines verunfallten Kindes im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht tätig werden bzw. der Transport als Ausfluss der Lehrerverpflichtungen gesehen
werden kann.“ Also wurde in meinem Fall doch eigentlich richtig gehandelt, oder?


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2013 19:36:47

Zumindest für die Schulsanitätsdienste in Kooperation mit den Maltesern im Bereich des Bistums Limburg kann ich deine Aussage negieren. Hier sind die Leitungen der Schulsanitätsdienste Lehrer, die von den Maltesern ausgebildet werden und zwar nicht nur in Erster Hilfe, sondern meist auch zu Ausbildern und damit höherqualifiziert.
Ich bin z. B. Ausbilder und Einsatzsanitäter.

Und hier ein Link zur Unfallkasse Hessen. Die Filme sind in Zusammenarbeit mit einem Sculsanitätsdienst erstellt worden, der von den Maltesern betreut wird.
http://www.hilfen-zum-helfen.ukh.de/


Malteserneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mar_mue Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2013 10:59:35

Unser Sani-Dienst läuft soweit ich weiß über die Malteser; zumindest habe ich kürzlich dorthin die Unfallmeldung des Jungen mit der Schnittwunde geschickt.

Danke für den Link! (Aber in Hessen ist vieles anders...)


Im eingestellten Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2013 12:58:38

geht es zunächst nicht um rechtliche Fragen rund um Schulunfälle, sondern einerseits um die Organisation des Schulsanitätsdienstes und andererseits um Inhalte der Ausbildung der Schüler.

Die offizielle Unfallmeldung geht in RLP online an die GUV.
Alle Hilfeleistungen in der Schule müssen aber dokumentiert werden und dazu schreibt der Schulsanitätsdienst ein Einsatzprotokoll (vorgeschrieben in allen Schulen - nicht nur in RLP ist das Führen eines Verbandbuches, welches durch o. g. Einsatzprotokolle ersetzt werden kann).


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