Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Informationen!
Ich habe mir es schon fast gedacht, dass dieses Thema (genau wie in der Schule) auch hier eine Diskussion entfachen wird... Sehr interessant!
Ich bin der Meinung, dass es solche Unstimmigkeiten gar nicht erst geben würde, wenn es eine
einheitliche Regelung gäbe, die auf jeden Fall auch der Schulleitung bekannt ist, sodass diese die involvierten Personen "belehren" kann, was im gesetzlichen Rahmen liegt und was nicht.
Leider war das bei mir nicht der Fall... Keiner (auch nicht die SL) wusste, was erlaubt ist und was nicht. Deswegen habe ich es verneint, als FSJler den Jungen alleine mit meinem Privat-PKW zum Arzt zu bringen, denn: wenn man sich gar nicht sicher ist, ob man sich auf Glatteis begibt, dann sollte man lieber die Finger davon lassen (und eben im Zweifelsfall doch einen Rettungswagen rufen) - das ist meine Meinung dazu.
von silberfleck: Ich habe den Rettungsdienst schon häufiger für Schüler alarmiert, habe aber ebenso schon Schüler selber mit Begleitperson zum Arzt/ins Krankenhaus gebracht. Wir sind von unserer Schule aber auch schneller beim Durchgangsarzt als der RTW von der Rettungswache bei uns ist.
Genau so ist's bei uns auch der Fall, weswegen die ganze Sache letztendlich so ausging, dass sich der Lehrer, der die Schulsani's betreut, selbst ins Auto gesetzt hat und den Jungen zum nächsten Arzt gebracht hat. Die Eltern haben ihn dann von dort abgeholt.
von klexel: Antwort der Unfallkasse RLP: http://www.ukrlp.de/versicherte/schuelerstudierende/aufsicht-beim-transport-zum-arzt.html und von der dguv: http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/documents/krankentransp.pdf
Danke, klexel, für die Links!
Hier steht: „Angestellte Lehrer sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, soweit sie beim Transport eines verunfallten Kindes im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht tätig werden bzw. der Transport als Ausfluss der Lehrerverpflichtungen gesehen
werden kann.“ Also wurde in meinem Fall doch eigentlich richtig gehandelt, oder?