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Forum: "Schüler ist während der Schulzeit auf Kreuzfahrt"

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?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2013 09:13:47

Ich finde es als Elternteil schon nicht vertretbar, wenn man dan letzten Tag vor den Ferien "blau" macht. Man muss den Kindern sagen, dass sie lügen müssen. Wie erklärt man den Kindern, dass das eine Lüge ist, die in den Augen der Eltern Ok ist? Allerdings fände ich es gut, wenn jedes Kind in einem Schuljahr zwei flexible Ferientage hätte, damit diese für solche Dinge eingesetzt werden können. Eine Woche Kreuzfahrt geht gar nicht!


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2013 23:29:30

muss das geahndet werden, sonst könnten wir unser
Schulpflichtgesetz gleich einstampfen! Unser SL genehmigt
einmal während der gesamten Schulzeit einem Schüler nach
Gespräch mit den Eltern eine Verlängerung der Ferien, wenn
das entsprechend begründet wird. Also nicht, um einen
billigeren Flug zu bekommen, wohl aber, wenn nachvollziehbar
dargelegt wird, dass Vater oder Mutter so ungünstig ihren
Jahresurlaub bekommen, wenn der Onkel in der Türkei zufällig
vor den Ferien heiratet usw. Das Zauberwort bei uns heißt
"Haushaltsauflösung" - die Erziehungsberechtigten sind nicht
da, das Kind müsste allein zu Hause bleiben...

Ich wäre auch für das Einleiten eines Bußgeldverfahrens,
gerade wenn Mitschüler das wissen. Übrigens fällt mir dabei
ein besonders dreister Fall ein, den wir vor Jahren mal
hatten. Ein Mädchen in Klasse 10 war so leistungsschwach,
dass schon Wochen vor der Entlassung feststand, sie würde
den Realschulabschluss nicht bekommen. Die letzten Wochen
fehlte sie, war angeblich krank, "konnte" auch nicht mit auf
die Abschlussfahrt. Dafür schickte sie dann ihren
Mitschülern eine Postkarte aus dem Strandurlaub.


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von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2013 10:33:22

Dass die Arme nicht mehr in die Schule kommen konnte und sich bei einem dringend angeratenen Erholungsurlaub nach dem Stress des GEststehens des Nichtbestehens wieder ins Gleichgewicht bringen musste, ist doch nur zu verständlich!
Die Krankmeldung zeugt doch davon

Immer diese Lehrkräfte (ich verwende ganz bewusst eine geschlechtsneutrale Bezeichung um nur ja nicht gendermäßig daneben zu liegen), die keinerlei Verständnis aufbringen!
Ärzte sind da oft wirklich verständnisvoller...
Oder entwickeln Schüler (geschlechtsneutral!) und Eltern dann ungeahnte schauspielerische Fähigkeiten?
Dann allerdings: Auch das fällt unter Lernen (bloß nicht das grade verlangte..)


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von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2013 15:49:45

Also in so einem Fall kann ich es tatsächlich verstehen, wenn sie nicht mehr in die Schule kommt. Sie weiß bereits, dass sie den Abschluss sowieso nicht bekommt, alles "wichtige" ist gelaufen und zu retten ist auch nichts mehr. Dann mit der Klasse bzw. dem Jahrgang auf Abschlussfahrt zu fahren -alle freuen sich, dass sie die Schule erfolgreich abgeschlossen haben, nur sie steht blöd da und muss sich eventuell auch noch fiese Sprüche gefallen lassen- wäre nun wirklich eine ganz unangenehme Sache.


@ evahuebnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2013 19:51:45

und wie ist es mit der Schulpflicht?
Ist die bei negativen Abschlussaussichten außer Kraft gesetzt?


ich denkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2013 20:22:14

dass man das verkraften kann....
skole


gefällt mir: bekräftigen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2013 08:21:55

sollten wir meiner sicher viel zu emphatischen - aber durchaus pflichtbewussten sicht nach - jene schändlichen ausnahmen, die doch schlussendlich immer wieder nur die heilige regel bestätigen, nicht wahr?

friede sei mit euch auf welchem fahrenden kreuzzug ihr euch auch immer derzeit befinden mögt und insbesondere schöne pfingsten weiterhin!


Man kann inneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2013 15:45:24

RLP bis zu drei Tagen vom KL, länger nur vom SL auf Antrag vom Unterricht befreit werden. Die "Verlängerung" von Ferien darf der SL nicht genehmigen.
In manchen Fällen vergessen Eltern den Antrag, aber die Genehmigung wird stillschweigend dennoch erteilt (z. B. am Tag nach der Erstkommunion/Konfirmation für die betroffenen Kinder und Geschwisterkinder).

Selbst wenn die längere Unterrichtsbefreiung rechtmäßig erlaubt wäre, gibt es meiner Meinung dass Problem, dass der oder die betroffenen Schüler Unterrichtsstoff verpassen und anschließend auf Rücksichtsnahme pochen.
Wenn man schon aus selbst zu vertretenden Gründen am Unterricht nicht teilnimmt, sollte man auch selbst dafür sorgen, dass man den verpassten Stoff lernt und den Rest der Klasse nicht aufhält.


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