Das alles ändert aber nichts an der tatsache, dass Du bis zu 19 WS im Monat ohne Bezahlung für deinen AG arbeiten musst, und das bei deutlich schlechterer Entlohnung. Des Weiteren weigert sich dein AG eine Entgeltordnung für dich als Lehrer zu verhandeln.
Was die von dir geschilderten Vorteile des Tarifbeschäftigtenverhältnisses angeht muss festgehalten werden, dass niemand - auch bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen - gezwungen werden kann eine Lehrestelle im Beamtenverhältnis anzutreten.
Auch wenn mittlerweile z.B. in OWL rund ein Viertel der an Gesamt- Gemeinschafts- und Sekundarschulen eingesetzten Lehrkräfte Tarifbeschäftigte sind, so ist der Arbeitsvertrag schlichtweg ein Kuriosum, da mehrfach auf die Regelungen für Landesbeamten verwiesen wird. Es gibt nämlich keine entsprechenden Bestimmungen für Tarifberechtigte. Somit werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte grundsätzlich anders behandelt als Tarifangestellte in anderen Bereichen der Landesverwaltung. Das beginnt mit den Einstellungsvoraussetzungen in den gehobenen Dienst, betrifft die Arbeitszeitregelung und den Überstundenausgleich sowie die Urlaubsregelung.
Hinzu kommt, dass bezogen auf die Zahlen in OWL (Regierungsbezirk Detmold) in etwa auch ein Viertel der Funktionsstellen mit Tarifbeschäftigten besetzt sein müssten, wenn es um Gleichbehandlung ginge.
Ich bin nicht bereit mich solidarisch hinter die Forderungen der Beamten zu stellen. Deren soldarität mit den tarifbeschäftigten hält sich nämlich meiner Erfahrung nach sehr stark in Grenzen. Auch wenn sie kein streikrecht haben, sie hätten genügend Mittel für eine Auseinandersetzung mit ihrem Dienstherren. Nur es ist halt leichter, darauf zu bauen, dass die Tarifbeschäftigten notfalls die Kastanien aus dem Feuer holen.