mache ich von jeder Rechnung, die ich erhalte, mit dem Scanner eine elektronische Kopie, die ich auf meinem Computer speichere. Zusätzlich erfasse ich alle Rechnungen in einer Tabelle, in der ich auch vermerke, wann ich welche Rechnungen bei Beihilfe und/oder Versicherung einreiche. Auch die Kostenaufstellungen für Beihilfe und Versicherung scanne ich ein und speichere sie ab. Zusätzlich drucke ich alle diese Dinge aus und hefte sie sortiert in einem Ordner ab - meine kleine Tochter könnte ja auch mal auf die Idee kommen, meinen Computer zu gießen, damit er noch etwas größer wird.
Bei un in RLP werden inzwischen auch bei der Beihilfe alle Rechnungen nur noch gescannt und danach vernichtet - darauf wurde ich aber deutlichst hingewiesen und auch deutlichst darauf aufmerksam gemacht, dass es meine eigene Verantwortung ist, die Originale aller meiner Rechnungen aufzuheben. Meine Krankenkasse (DBV) hat es nicht anders gemacht, ich wurde ein gutes halbes Dutzend mal darauf hingewiesen, dass ich keine Originale einschicken darf und mir immer eine Rechnung aufheben muss.
Im Umgang mit Behörden, Firmen, Handwerkern, Banken (!), Versicherungen, Vorgesetzten etc. gilt eigentlich immer ein und derselbe Grundsatz: "Cover your a$$ with memos." Dokumentiere alles, was du einreichst, widersprichst, an Abmachungen triffst etc. doppelt und dreifach, lass dir alles schriftlich bestätigen, dann hast du im Streitfall immer die besseren Karten.
@ivy81: Im Zweifelsfall musst du belegen können, dass du die Rechnung tatsächlich eingereicht hast - wenn du das nicht kannst, hilft auch der schönst formulierte Widerspruch nichts. Du _musst_ davon ausgehen, dass bei Beihilfe und Krankenkasse auch mal Fehler passieren. Dort arbeiten schließlich auch nur Menschen. Darum sichere dich ab, indem du selber alles penibel dokumentierst.
Der Fehler muss aber nicht immer zwingend bei der KK liegen. Neulich fehlte mir auf einer KK-Abrechnung eine Rechnung. Ich habe dort angerufen, und durch Vergleichen der jeweiligen Unterlagen kamen wir im Gespräch darauf, dass ich statt dieser Rechnung eine andere doppelt eingereicht hatte. Mein Fehler, den ich bei der nächsten Abrechnung begleichen kann, indem ich die Rechnung diesmal richtig beilege.