sogar eine Verpflichtung zur Teilnahme an solchen Konferenzen!
Dazu regelt in Bayern die LDO in § 9a die Außerunterrichtlichen Dienstpflichten:
"1Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. 2Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule; dazu zählen aber neben den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:
• die Vorbereitung des neuen Schuljahres,
• die Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
• die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen,
• die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen etc"
Die Schulleitung kann Lehrkräften sogar sogenannte "besondere dienstliche Aufgaben" in den Ferien übertragen (§ 12 LDO).
In diesem Falle mußt Du Dir den Urlaub sogar vorher von der Schulleitung genehmigen lassen!
Entgegen (auch bei manchen Kollegen? ) weit verbreiteter Meinung sind die Ferien nicht gleich Urlaubszeit!
Es kann doch Niemand allen Erntes davon ausgehen, wir hätten 75 Urlaubstage!
Und mal ehrlich: Selbst bei einigen Veranstaltungen während der Ferien fahren wir doch im Vergleich zu Arbeitnehmern mehr als gut, oder?
Insofern finde ich die Frage offen gestanden ein wenig seltsam.
LG
Hesse